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Grundsteuer Bayern Bruttogrundfläche Wirtschaftsgebäude Landwirtschaft

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    Grundsteuer Bayern Bruttogrundfläche Wirtschaftsgebäude Landwirtschaft

    Hallo, ich hätte folgende Frage zu einem landwirtschaftlichen Anwesen in Bayern. Wo muss die Bruttogrundfläche von landwirtschaftlichen Gebäuden wie Stall oder Traktorgarage eingegeben werden? Tierbestand ist nicht vorhanden, sondern nur Feldwirtschaft. Beim Flurstück für die Hofstelle (Wohnhaus mit landwirtschaftlichen Gebäuden drauf) steht im Bayernatlas für das gesamte Flurstück "gemischte Nutzung".

    Für das Wohnhaus mit "Umgriff" wurde eine eigene Erklärung für eine "wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens" abgegeben, und aus der Gesamtgröße vom Flurstück die Fläche vom Wohnhaus samt Umgriff mit Zähler/Nenner angegeben.

    Bei der Anlage Land- und Forstwirtschaft wurde dieses Flurstück ebenfalls wieder mit der gesamten Flurstücksgröße angelegt, und bei der Art der Nutzung eine "Hofstelle" [28] mit der Fläche ohne "Wohnhaus mit Umgriff" angelegt. Aber wo kann ich jetzt die Bruttogrundflächen der landwirtschaftlichen Gebäude eingeben? Eine Nutzung [29] bis [34] liegt doch nicht vor, wenn ausschließlich Wiesen bewirtschaftet werden??? Aber bei der Nutzung [28] "Hofstelle" akzeptiert das Programm keine Eingabe bei Bruttogrundflächen, da diese nur bei Nutzung [29] bis [34] eingegeben werden können. Beim Erklärvideo werden ebenfalls keine Bruttogrundflächen zu landwirtschaftlichen Gebäuden eingegeben??? Müssen diese Flächen für die Gebäude überhaupt angegeben werden, und wenn ja, wo und wie kann ich sie eingeben?

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    #2
    Wo muss die Bruttogrundfläche von landwirtschaftlichen Gebäuden wie Stall oder Traktorgarage eingegeben werden?
    Nirgendwo ! Die Wirtschaftsgebäude selbst müssen nur bei wenigen Spezialnutzungen erfasst werden, was du ja bereits festgestellt hast.

    Es sind nur die Flächen der Hofstelle (Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen) zu erfassen.

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...wirtschaft.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nochmals ein Beispiel zum Verständnis: Hofstelle mit Wohnhaus Stall und Garagen: Flurstück Gesamt 1500 m², davon entfällt Wohnhaus mit Umriss: 500 m². Dann muss ich also nur bei der Art der Nutzung Hofstelle [28] und bei der Fläche der Nutzung die 1000 m² angeben, und zu den landwirtschaftlichen Gebäuden darauf keine weitern Angaben bezüglich der "bebauten Flächen" mehr machen? Klar, für das Wohnhaus muss ne eigene Erklärung gemacht werden.

      Dann noch eine weitere Frage. Wie muss ein Feldstadel (100 m² Grundfläche) eingegeben werden, der sich außerhalb der Ortschaft auf dem Flurstück einer Wiese befindet. Beispiel: Gesamte Flurstückstücksgröße: 10.000 m², Tatsächliche Nutzung: Grünland: 8.250 m² , Gehölz: 1.500 m² (damit ist wohl die Streuobstwiese gemeint), gemischte Nutzung: 250 m² (schätze mal, damit ist die Fläche mit Umgriff gemeint, auf dem sich der Feldstadel mit seinen 100 m² befindet). Die Streuobstwiese zählt ja zur landwirtschaftlichen Nutzung ("Elster Hilfe": Die extensive Form des Obstbaus in Form einer Streuobstwiese oder eines Streuobstackers, die durch eine Unternutzung der vorhandenen Hochstämme geprägt ist, wird der landwirtschaftlichen Nutzung zugerechnet). Aber wie soll ich die gemischte Nutzung mit dem Feldstadel darauf eingeben? Flurstück splitten und eine Hofstelle [28] mit diesen 250 m² anlegen?

      Vielen Dank für die Hilfe!

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        #4
        ... Flurstück splitten und eine Hofstelle [28] mit diesen 250 m² anlegen?
        Genauso machst du das ! Der Rest passt auch, beim Wohnteil musst du über Zähler und Nenner aufteilen, also 500 und 1500 in Zeile 6

        der Anlage Grundstück eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo, hier noch eine Detailfrage: was mache ich, wenn ich auf der Hofstelle eine Scheune mit mehreren Geschossen habe?

          Da ich die Scheune nicht mit einer der vorgegebenen Nutzungsarten (29-34) erfassen kann, kann ich auch keine Bruttogrundfläche entsprechend der Anzahl der Geschosse angeben.

          Würde ich aber ein Gebäude mit einer dieser Nutzungsarten angeben, müsste ich die Bruttogrundfläche (ggf. ein Mehrfaches der überbauten Fläche) angeben, was für mich im Widerspruch zur Behandlung "normaler" Wirtschaftsgebäude steht.

          Ich finde dazu keine Vorgabe in den Texten zur Grundsteuer und bislang auch nicht in Foren und wäre für eine Erleuchtung dankbar.

          Vielen Dank schon im Voraus!

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            #6
            Ich finde dazu keine Vorgabe in den Texten zur Grundsteuer und bislang auch nicht in Foren und wäre für eine Erleuchtung dankbar.
            Das ist im Bewertungsgesetz so geregelt. Außer bei einigen speziellen Nutzungen spielen die Bruttogeschossflächen keine Rolle,

            die Nutzflächen ebenfalls nicht. Das wird mit der Erklärung der überbauten Flächen als Hofstelle erschlagen. Warum da so geregelt wurde ?

            Keine Ahnung ! Da müsste ich die amtliche Begründung zum Bewertungsgesetz lesen, das ist mir zu mühselig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Lieber Charlie24 , ich bin Journalistin bei ZEIT Online und bin bei meiner Recherche auf deine Tipps und Ratschläge hier gestoßen. Sehr gerne würde ich mich mal mit dir zum Thema Grundsteuer und vor allem wie die vergangenen Wochen für dich waren unterhalten. Hättest du Lust und Zeit für ein Interview? (Wenn ja, schreib mir doch gerne kurz eine Mail unter marilena.piesker@zeit.de) Danke schon mal für die Rückmeldung und viele Grüße, Marilena

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                #8
                Nur gegen Gage, Charlie

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                  #9
                  Nur gegen Gage, Charlie
                  Die müsste ich dann auch noch versteuern. Ich habe mich noch nicht entschieden, ob ich erneut ein Interview gebe.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die müsste ich dann auch noch versteuern
                    Daran soll's doch nicht scheitern

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                      #11
                      Na los, trau dich. Deine Erfahrungen sind für alle Gold wert, denn der Kampf ist noch nicht beendet, es sind schließlich erst 2/3 alle Erklärungen abgegeben worden und davon eine Menge auf Papier. Und viele davon sind mit Sicherheit aus Unkenntnis fehlerhaft erklärt worden, das merkt man doch schon aus den Beiträgen. Wenn da ein kompetenter Praktiker mal was dazu sagen kann, dann sollte er das auch tun.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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