Grundsteuer Grundstück mit LuF Flächen sowie unbebauten Flächen

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  • adrianopt
    Neuer Benutzer
    • 12.01.2023
    • 4

    #1

    Grundsteuer Grundstück mit LuF Flächen sowie unbebauten Flächen

    Hallo zusammen,

    ich habe hier den Fall, dass ich unter einem Aktenzeichen 20 Flurstücke habe, die unbebaut sind sowie drei Flurstücke die landwirtschafltich genutzt werden. Wie gibt man einen solchen Fall an? Beantragt man für die land und forstwirtschaftlich gentutzen Flächen ein gesondertes Aktenzeichen?

    Nachtrag: es handelt sich um das Bundesmodell

    Danke und viele Grüße

    Adrian
    Zuletzt geändert von adrianopt; 12.01.2023, 12:14.
  • HundKatzeMaus
    Erfahrener Benutzer
    • 31.08.2022
    • 1355

    #2
    Genau! Du kannst beim Bundesmodel nämlich nur GW1 und GW2 für die 20 Grundstücke verwenden und musst für die landw. Flächen nämlich GW1 und GW3 einsetzen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar

    • adrianopt
      Neuer Benutzer
      • 12.01.2023
      • 4

      #3
      Danke, dann werde ich beim FA wohl eine extra AZ beantragen für die drei Flurstücke!

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        dass ich unter einem Aktenzeichen 20 Flurstücke habe, die unbebaut sind sowie drei Flurstücke die landwirtschafltich genutzt werden.
        Die könnten ja auch zur Landwirtschaft gehören, eine tatsächliche landwirtschaftliche Nutzung ist nicht erforderlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • adrianopt
          Neuer Benutzer
          • 12.01.2023
          • 4

          #5
          Ich dachte hier greift dann §233 BewG
          (3) 1Flächen sind stets dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, ihre sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist.
          Die Grundstücke sind allesamt baureifes Land, teilweise mit PV Anlagen, weswegen ich die Zuordnung zur Grundsteuer B vorgenommen hätte?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Die Grundstücke sind allesamt baureifes Land, teilweise mit PV Anlagen, weswegen ich die Zuordnung zur Grundsteuer B vorgenommen hätte?
            Dann müssen sie beim Grundvermögen erklärt werden, das ist korrekt. Ich habe ja auch "könnten" geschrieben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Kommentar

            • adrianopt
              Neuer Benutzer
              • 12.01.2023
              • 4

              #7
              super, vielen lieben Dank!
              ABer die drei anderen kann ich dennoch über ein extra Aktenzeichen erklären?

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                ABer die drei anderen kann ich dennoch über ein extra Aktenzeichen erklären?
                Meiner Meinung nach ist das möglich. Es gibt ja keine Untergrenze.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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