Hallo, ich bin neu hier im Forum. Ich beziehe neben meiner deutschen Rente eine staatliche spanische Rente. Der Steuerabzug hierauf wird direkt in Spanien vorgenommen. In welcher Anlage/welchen Zeilen kann ich diese Steuern geltend machen? Mein Wohnsitz befindet sich in Deutschland. Vielen Dank vorab!
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Steuerabzug auf ausländische Rente (Spanien)
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Die anzurechnenden ausländischen Steuern sind in der Anlage AUS zu erfassen (Zeilen 5, 6 und 12 der Anlage AUS).
Der Bruttobetrag der Rente ist in der Anlage R - AUS zu erklären.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Aber wahrscheinlich nicht der volle Bruttobetrag, sondern in Abhängigkeit vom Rentenbeginn der Besteuerungsanteil (bei Rentenbeginn in 2021 beispielsweise 81 %).Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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... sondern in Abhängigkeit vom Rentenbeginn der Besteuerungsanteil (bei Rentenbeginn in 2021 beispielsweise 81 %)
Tragen Sie bitte in der Zeile 5 den Jahresbetrag der Brutto-Rente ein.
Und weiter:
Tragen Sie bitte in Zeile 6 den Rentenanpassungsbetrag aufgrund regelmäßiger Anpassungen (zum Beispiel jährliche Rentenerhöhung) ein.
Diesen ermitteln Sie wie folgt: ...
Das ist nicht anders als bei Leibrenten aus Deutschland, nur anspruchsvoller, weil man den Rentenanpassungsbetrag selbst ermitteln muss.
Bei Rentenbeginn 2021 natürlich noch nicht, aber ab 2023 geht die Rechnerei los.Freundliche Grüße
Charlie24
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Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Um den Rentenanpassungsbetrag überhaupt berechnen zu können, muss man den Rentenbeginn (Jahr) wissen. Der bestimmt den steuerpflichtigen
Prozentanteil. Der steuerfreie Rentenanteil (Betrag) wird aus der Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr berechnet und bleibt dann unverändert.
Bei Rentenbeginn irgendwann im Jahr 2021 wäre die Bruttorente 2022 Grundlage der Berechnung. Liegt der Rentenbeginn im Jahr 2020, wäre die
Erhöhung 2022 als Rentenanpassungsbetrag einzutragen. Jede weitere Rentenerhöhung muss dann beim Rentenanpassungsbetrag erfasst werden
und ist zu 100% steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil bleibt dauerhaft unverändert.Freundliche Grüße
Charlie24
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