Abschreibung für PV Anlage

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  • passat
    Neuer Benutzer
    • 12.01.2023
    • 11

    #1

    Abschreibung für PV Anlage

    Wie komme ich in mein Elster auf das Formular EÜR für die Abschreibung der PV-Anlage?
    Oder ist durch die steuerliche Neuerung die Abschreibung bei PV Anlagen nicht mehr möglich?
    Muss man noch das Formular G für PV Anlagen ausgefüllt werden oder ist dies auch weggefallen?

    Danke für die Hilfe.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45944

    #2
    Wie komme ich in mein Elster auf das Formular EÜR für die Abschreibung der PV-Anlage?
    Du musst deiner EÜR die Anlage AVEÜR beifügen. Dort sind die Angaben zur AfA zu machen.

    Wenn deine Anlage ab 2022 aus der Einkommensteuer herausgefallen ist, kannst du dir das allerdings sparen,

    dann entfällt die EÜR ebenso wie die Anlage G zur Einkommensteuererklärung.

    Die EÜR samt Anlagen findest du hier: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • passat
      Neuer Benutzer
      • 12.01.2023
      • 11

      #3
      Vielen Dank für die Antwort.

      Ich habe da noch zusätzliche Fragen: Unsere Anlage ist in 06.2022 in Betrieb genommen worden. Brauche ich jetzt diese Anlage in meiner Einkommensteuererklärung 2022 nicht mehr zu berücksichtigen? Und fällt auch die Umsatzsteuervoranmeldung weg?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45944

        #4
        Und fällt auch die Umsatzsteuervoranmeldung weg?
        Nein, da hat sich nichts geändert, da seid ihr die nächsten 2 bzw. 5 Jahre noch beschäftigt, zumindest die jährliche Erklärung muss gemacht werden.

        Was die Einkommensteuer angeht, seid ihr raus, wenn die Anlage unter § 3 Nr. 72 EStG fällt: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • passat
          Neuer Benutzer
          • 12.01.2023
          • 11

          #5
          Vielen Dank für die schnelle Hilfe

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