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Grundsteuererklärung - Gemarktung/Flurstück Zeile 11

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    Grundsteuererklärung - Gemarktung/Flurstück Zeile 11

    Hi das Mehrfamilienhaus steht auf 4 Flurstücke
    Flurstück 1 507 qm
    Flurstück 2 497 qm
    Flurstück 3 461qm
    Flurstück 4 7 qm

    Gesamtfläche 1472 qm

    Bei Flurstück 1
    hab ich in Zeile 11 als Nenner 507 und als Zähler 1472 eingegeben.

    Flurstück 2
    Zeile 11 Nenner 497 und Zähler 1472

    usw.

    Ist das richtig?


    Bekomme als Fehlermeldung dann dieses:

    "Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    #2
    Warum nimmst du nicht jeweils 1 und 1 ? Das ist doch kein Wohnungseigentum, sondern ein gemischt genutztes Grundstück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Du meinst, der Zähler ist 1 und der Nenner ist 1 bei jedem Flurstück?

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        #4
        Du meinst, der Zähler ist 1 und der Nenner ist 1 bei jedem Flurstück?
        Jedes der Flurstücke gehört vollständig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, zusammen bilden sie die Grundstückfläche

        von 1.472 m². Da ist es doch korrekt, als Zähler und Nenner jeweils 1 zu nehmen

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank

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