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Grundsteuer Privatperson mit landwirtschaftlichen Flächen

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    Grundsteuer Privatperson mit landwirtschaftlichen Flächen

    Hallo,

    wir sind ein Ehepaar in einen privaten Einfamilienhaus mit Garten.

    Zusätzlich besitzen wir 3 landwirtschaftliche Grundstücke
    (2 verpachtete Wiesen und ein Mini Waldstück das selber bewirtschaftet wird)


    Welche Art der wirtschaftlichen Einheit muß ich denn nun auswählen?

    "bebautes Grundstück oder Betrieb der Land und Forstwirtschaft"



    Wenn ich Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eingebe, kommt eine Fehlermeldung
    wegen des Gartens

    "Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erklärt.
    Angaben auf der Anlage Grundstück sind daher nicht zulässig, es ist stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschaft zu verwenden."






    Vielen Dank vorab von
    Martin

    #2
    Ihr müsst zwei getrennte Erklärungen abgebe. Einmal EFH und einmal luf. Sollte bisher auch so gewesen sein (zwei Einheitswertbescheide).

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      #3
      Dankeschön :-)

      Hatte mir schon so etwas gedacht.

      Viele Grüße von
      Martin

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        #4
        Wie geht es jetzt weiter ?

        ich habe die Grundsteuer für das Haus mit dem Grundstück fertig.


        Es erschließt sich mir nicht, wie ich einen weitere Erklärung abgeben soll???



        Muss ich dann nochmal den Hauptvordruck erstellen + Blatt für Landwirtschaftliche Flächen.


        Kann ich dann zuerst die Grundsteuer Haus absenden? Dann könnte ich die
        Daten im Hauptvordruck übernehmen lassen, sonst geht das nicht:



        Dankeschön im Voraus.
        Martin

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          #5
          Man benötigt ein zweites Aktenzeichen. Ja, man kann bzw. muss die Erklärung für das Haus vorab übermitteln,

          um Daten in ein neues Formular übernehmen zu können. Der Hauptvordruck wird bei jeder Erklärung benötigt,

          die Anlagen unterscheiden sich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie,

            Dankeschön
            Martin

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              #7
              So... jetzt habe ich alles abgeschickt :-)

              Danke für die Unterstützung

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