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Bebaut oder unbebaut Was meint ihr Grundsteuererklärung in Hessen

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    Bebaut oder unbebaut Was meint ihr Grundsteuererklärung in Hessen

    Hallo

    Frage an euch, wie gebe ich ein Flurstück ein, was ca 1500 m² groß ist. Es befindet ein Parkplatz drauf, die Fläche ist mit Pflastersteinen ausgelegt und zum Teil mit Bitumen. Muss ich es als bebaut oder unbebaut angeben bei der Erklärung in Hessen. Des weiteren Muss ich eine Nutzfläche angeben oder gebe ich dort null ein.

    Ich bitte um Antwort.



    #2
    M. E. gilt ein Parkplatz ohne Gebäude, der keinem bebauten Grundstück zugeordnet ist, als unbebautes Grundstück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Um auf Nummer sicherzu gehen, habe ich beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, die sagten als bebaut angeben, aber Nutzfläche 0 Eintragen.

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        #4
        ... die sagten als bebaut angeben, aber Nutzfläche 0 Eintragen.
        Was das dann bringen soll, erschließt sich mir nicht auf Anhieb. Im Bewertungsrecht gelten seit jeher nur Grundstücke als bebaut,

        auf denen sich benutzbare Gebäude befinden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich teile die Meinung von Charly24. Wenn du nämlich mal bei GW1 Teilseite 1 auf das Fragezeichen bei "Art der wirtschaftlichen Einheit" gehst, dann wird dir in Hessen wahrscheinlich auch nachfolgender Hilfetext angezeigt:

          Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, das nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört und auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Hinweis: Ein Gebäude ist dann als benutzbar einzustufen, wenn es bezugsfertig ist; eine Bauabnahme ist nicht notwendig. Grundstücke mit zerstörten oder dem Verfall überlassenen Gebäuden gelten als unbebaut.

          Ein bebautes Grundstück ist ein Grundstück, auf dem sich benutzbare Gebäude befinden. Das Grundstück darf nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Ich habe heute noch mal angerufen beim Finanzamt und mit jemand anderes gesprochen, der sagt auch unbebaut, also werde ich es jetzt so angeben, ich Danke euch.


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