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Was ist jetzt passiert ? Ist Dein Entwurf der Grundsteuererklärung weg oder ist Dein "Mein Elster"-Account und damit auch die Grundsteuererklärung weg ?
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
das, was WAV beschreibt, ist mir auch gerade aufgefallen... Im letzten Jahr habe ich die Grundsteuererklärung angefangen und zunächst als Entwurf gespeichert.Heute wollte ich die Erklärung abschließend bearbeiten und abschicken.
Aber nachdem ich mich bei elster.de angemeldet hatte, war kein Entwurf mehr vorhanden... was ist da passiert??
Entwürfe, die im letzten Jahr angelgt wurden, werden nur für 3 Monate gespeicht (seit einiger Zeit haben neue Entwürfe sogar ein Gültigkeit von 9 Monaten). Man bekommt aber vor Ablauf der Frist eine Mail und man wird darauf hingewiesen. Wenn man diese Mail aber nicht beachtet, dann wird ein Entwurf tatsächlich ohne weitere Warnung gelöscht. Falls das hier zutrifft, dann weißt du ja nun wie es geht und eine Nacherstellung sollte dann ja kein Problem für dich sein. ;-)
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
Unabhängig davon, ob eine solche Mail geschickt wurde, oder nicht, stelle ich jetzt mal nicht die Sinnfrage, warum Entwürfe überhaupt gelöscht werden sollen und wie benutzerfreundlich das ist.
Wenn neben anderen Gründen noch solche (aus meiner - btw. seit 20 Jahren in der IT tätig - Sicht) unnötigen technischen Fallstricke dazu kommen, muß man sich nicht wundern, warum die Rücklaufquote dieser Erklärung bis heute so gering ist.
Ich sehe keinen Sinn darin, solche Entwürfe bis in alle Ewigkeit aufzubewahren. Aber auch wenn ich nicht weiß, warum man einen Entwurf erstellt, drei Monate lang nichts damit macht (sonst wären die drei Monate neu gestartet worden), um dann doch noch irgendwann auf die Idee zu kommen, dass man ihn mal abschicken könnte, waren die drei Monate recht kurz.
Aber eigentlich war das Thema ja auch nur als Bespaßung für die Sommermonate gedacht.
multi
Auch wenn du für dich selbst keinen Sinn darin sieht ... Bei einer "Kunden" - Anzahl, die gerade in diesem speziellen Fall der Erklärung in die Millionen gehen dürfte, mag es mannigfaltigste Gründe geben (persönliche, organisatorische...), die zu einer längeren Bearbeitung führen, die sich vllt. weder du, noch ich ausmalen können / wollen.
Offenbar ist es ja in der Tat ein Thema, wenn es sogar in einem solchen Forum hier zur Sprache kommt.
Gerade in der IT kann man sich im Vorfeld viel theoretisch ausdenken, die "Kunden" und die Praxis lehren einen sehr oft, an was man im Vorhinein nicht gedacht hat, denken konnte. Dafür sind Menschen / Situationen viel zu unterschiedlich, gerade bei einer solche hohen Anzahl an Nutzern.
Warum also sollte man es den "Kunden" nicht selbst überlassen, wie lange diese "Entwürfe" bestehen bleiben? Stichwort "Dienstleistungsgedanke"...
Und wenn man als Dienstleister - aus welchen Gründen auch immer - gezwungen ist, die Entwürfe dieser einmaligen Grundsteuererklärung zu löschen, liegt der Gedanke nicht fern, das Datum der ablaufenden Abgabefrist (oder x - Tage / Wochen danach) zur Löschung in Erwägung zu ziehen, als Alternative zu "x-Monate nach Beginn der Bearbeitung". Aber das sind nur meine bescheidenen 50ct...
Das Thema hier im Anwenderforum zu diskutieren, bringt nichts. Ursprünglich waren mal alle Entwürfe auf 90 Tage limitiert, auch für Postfachnachrichten
galt dieser Speicherzeitraum, wobei man die schon immer downloaden konnte. Vor einigen Jahres wurde dann die Zahl der Tage bei Entwürfen für die
Einkommensteuererklärung auf 270 Tage heraufgesetzt, das Zeitlimit für Postfachnachrichten ist ganz entfallen. Warum das so gemacht wurde, wissen
nur die Entwickler und die lesen hier nicht mit.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Warum also sollte man es den "Kunden" nicht selbst überlassen, wie lange diese "Entwürfe" bestehen bleiben? Stichwort "Dienstleistungsgedanke"...
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wer noch durchblicken soll, wenn er in seinem Elsterkonto Entwürfe der letzten Jahrzehnte vorfindet, muss irgendjemand das Speichern von Entwürfen der von dir ins Feld geführten Millionen von Nutzern bezahlen. Ich weiß nicht, welches rdbms die bayerische Finanzverwaltung nutzt, aber ich hatte beruflich hinreichend mit Bundesbehörden zu tun, die Oracle auf Exadata nutzen, und das ist einfach teuer.
Auch wenn ich die drei Monate kurz fand (bekanntlich wurde es ja für neue Entwürfe geändert), fällt es für mich immer noch in die Kategorie Persönliches Pech.
BTW zum Vergleich: die Basissendungsverfolgung bei der Post ist 21 Tage verfügbar, das nenne ich kurz.
@Charlie24
Da bin ich dabei... klar bringt eine Diskussion diebzgl. hier im Forum nichts und wird schon gar nicht irgendwas verändern... Wollte nur meine bescheidene Meinung dazu äußern.
muss irgendjemand das Speichern von Entwürfen der von dir ins Feld geführten Millionen von Nutzern bezahlen. Ich weiß nicht, welches rdbms die bayerische Finanzverwaltung nutzt, aber ich hatte beruflich hinreichend mit Bundesbehörden zu tun, die Oracle auf Exadata nutzen, und das ist einfach teuer.
Am Ende des Tages werden wohl hauptsächlich Zahlen im DBMS landen, was im Vergleich zu Strings weniger Speicherverbrauch ist.
Aber das Finanzierungsthema und ob die (mutmaßliche) Auswahl von Oracle als DBMS eine gute oder schlechte ist, sollten wir hier nicht eröffnen, das sind ganz andere Diskussion.
Und genau deswegen sagte ich ja: In diesem speziellen Fall wäre es ja rech simpel gewesen zu sagen "Wir löschen alle Entwürfe, wenn die Abgabefrist abgelaufen ist", wenn Speicherplatz und Kosten ein Thema ist.
Und ganz allgemein: Geld ist das eine, Außenwirkung / Akzeptanz das andere...womit wir wieder bei der Rücklaufquote wären.
Und genau deswegen sagte ich ja: In diesem speziellen Fall wäre es ja rech simpel gewesen zu sagen "Wir löschen alle Entwürfe, wenn die Abgabefrist abgelaufen ist", wenn Speicherplatz und Kosten ein Thema ist.
Und ganz allgemein: Geld ist das eine, Außenwirkung / Akzeptanz das andere...womit wir wieder bei der Rücklaufquote wären.
Solche Vergleiche finde ich persönich immer schwierig... soll der eigene Anspruch wirklich sein: "andere machen es auch nicht besser"?
Hätte, hätte, Fahrradkette.
Wer seine Grundsteuererklärung innerhalb des vorgeschlagenen Zeitraums von Juli bis Oktober erledigt hat, dürfte nur in Ausnahmefällen über das Problem gestolpert sein.
Ich habe zwar auch Gedanken, warum die Rücklaufquote so niedrig ist, aber dass die Entwürfe zu schnell gelöscht werden, kommt da seeeehr weit hinten.
Und ich persönlich finde es in der Tat viel schlimmer, dass man nach 21 Tagen, wenn oft erst offenbar wird, dass ein Brief (vorgeblich) nicht angekommen ist, den Brieflauf nicht mehr verfolgen kann, als dass jemand seinen Entwurf neu anlegen musste, weil er drei Monate lang untätig drüber nachgedacht hat. Und trotzdem fällt beides für mich im Wesentlichen in die Kategorie Pech gehabt.
Wie Charlie24 schon völlig richtig sagte... eine weitere Diskussion hier ist auch meiner Meinung nach nicht sonderlich zielführend, zu viel Spekulation, Halbwissen und Konjunktiv, also belassen wir es einfach dabei.
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