Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung: im Bau befindliches Grundstück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung: im Bau befindliches Grundstück

    Hallo zusammen,

    wir haben ein Grundstück, auf dem seit August 2022 ein Haus gebaut wird. Die Fertigstellung ist geplant für Juli 2023. Muss ich die Grundsteuererklärung nun zunächst für ein unbebautes Grundstück einreichen und dann nach dem Einzug eine weitere einreichen für ein bebautes Grundstück? Ich hoffe hier hat jemand Erfahrungen mit dem Thema.

    Besten Dank für jeden Hinweis,
    Sandy

    #2
    Stichtag ist der 01.01.22, also unbebaut. Zum 1.1. der auf die Fertigstellung folgt, kommt diie Änderung auf bebaut. Welche Erklärung da erfoderlich ist, wird man sehen.

    Kommentar


      #3
      Welche Erklärung da erforderlich ist, wird man sehen.
      Die Formulare verfügen bereits über die entsprechenden Auswahlmöglichkeiten. Je nach Bundesland läuft das unter Fortschreibung

      oder Artfortschreibung
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X