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Grundsteuererklärung BW Wirtschaftliche Einheit Zähler Nenner

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    Grundsteuererklärung BW Wirtschaftliche Einheit Zähler Nenner

    Hallo,
    ich weiß nicht, was ich in unserem Fall bei der Grundsteuererklärung (BW) in Zeile 11 eingeben soll. Uns gehört zu dritt zu gleichen Anteilen ein Mehrfamilienhaus in Stuttgart mit 695qm rundstücksfläche. Kann mir jemand helfen?

    #2
    Wenn das kein Wohnungseigentum ist, sind in Zeile 11 von GW1 als Zähler und Nenner jeweils 1 anzugeben.

    Die 1/3-Anteile gibt man bei den Beteiligten an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Grundsteuererklärung BW Wirtschaftliche Einheit Zähler Nenner

      Hallo,
      1. mir geht es wie Hbieber, ich weiß nicht ob ich es richtig gemacht habe in Zeile 11. Ich habe nur bei diesem Grundstück den Zähler (14) in Zeile 10, in Zeile 11 habe ich jetzt jeweils eine 1 gesetzt.
      Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut.

      2. wir haben noch ein unbebautes Grundstück , da habe ich einen Zähler und einen Nenner, muß ich da auch in Zeile 11 jeweils eine 1 setzen?

      Kann mir da bitte jemand helfen?
      Vielen Dank schonmal

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        #4
        Bei einem Einfamilienhaus ist 1 und 1 in Zeile 11 zumindest beim Hausgrundstück regelmäßig richtig und bei einer Bauparzelle oder einem Garten ebenfalls.

        Manchmal gibt es bei Einfamilienhäusern aber noch weitere Flurstücke im Gemeinschaftseigentum wie etwa Zufahrten. Doppelhaushälften sind oft auch

        Wohnungseigentum, Reihenhäuser ebenfalls.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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