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Grundsteuer Bayern: nicht bewohnares Haus

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    Grundsteuer Bayern: nicht bewohnares Haus

    Grundsteuererklärung Bayern:
    Ich habe ein entkerntes Wohnhaus, welches nicht bewohnbar und nur teilweise begehbar ist. Pläne gibt es keine von früher und noch keine neuen für einen weiteren Umbau. Lt. Finanzamt ist das meine Ansicht, dass dieses Haus nicht bewohnbar ist. Kann ich die Grundsteuererklärung ohne Wohnfläche abgeben?

    #2
    Lt. Finanzamt ist das meine Ansicht, dass dieses Haus nicht bewohnbar ist
    Wenn es objektiv am 01.01.2022 nicht benutzbar war und sich an dem Zustand in absehbarer Zeit auch nichts ändert,

    dann ist das als unbebautes Grundstück einzustufen. Siehe § 248 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__248.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dann würden die Regeln für ein unbebautes Grundstück gelten mit den entsprechenden Konsequenzen. Insbesondere hat ein unbebautes Grundstück eher seltenst eine Wohnfläche ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Bedenke: Die Gemeinden werden (wahrscheinlich) für unbebaute Grundstücke eine neue Grundsteuer C mit einem höheren Hebesatz erheben. Was in deinem Fall günstiger sein wird, lässt sich noch nicht sagen. Aber da ein neuer Grundsteuerbescheid voraussichtlich erst in 2024 zugestellt wird, würde ich persönlich jetzt erst einmal von einem unbebauten Grundstück ausgehen. Für was zahlst du denn aktuell die Grundsteuer? Bebaut oder unbebaut?
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Ok, vielen Dank! Aktuell zahle ich für ein bebautes Grundstück.

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            #6
            Aus der Bemerkung:

            Pläne gibt es keine von früher und noch keine neuen für einen weiteren Umbau.
            schließe ich, dass das entkernte Haus durchaus saniert werden soll. Sobald das erfolgt ist, muss eine Fortschreibung auf bebautes Grundstück

            eingereicht werden. Da ist dann die neue Wohnfläche anzugeben
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Be Ate Beitrag anzeigen
              Ok, vielen Dank! Aktuell zahle ich für ein bebautes Grundstück.
              Wenn sich die Bebauung noch hinzieht, solltest du zur aktuellen Situation vielleicht beim Finanzamt eine Änderung der Grundsteuer für ein unbebautes Grundstück beantragen.Charly24, was meinst du dazu?
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Das bedeutet aber auch, dass Du auch für die "alte" Grundsteuer das melden solltest mit einer entsprechenden Steuererklärung. Denn die neuen Werte werden ja erst ab 2025 verwendet und bis dahin wird das sicher wieder "bebaut" sein. Für das alte Grundsteuerrecht gibt es i.ü. keine Grundsteuer C.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Danke für eure Hinweise!

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