Bruchteilsgemeinschaft - Grundsteuererklärung ohne Miteigentümer zu kennen

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  • matchy77
    Neuer Benutzer
    • 13.01.2023
    • 2

    #1

    Bruchteilsgemeinschaft - Grundsteuererklärung ohne Miteigentümer zu kennen

    Hallo,
    ich besitze 1/7 eines kleines landwirtschaftlichen Grundstücks (ca. 35 qm). Jedoch kenne ich die Miteigentümer nicht.
    Mich hat das Finanzamt nicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung für dieses Grundstück aufgefordert. Auf telefonische Nachfrage habe ich dort jedoch die Aktennummer dieses Grundstücks erhalten mit der Auskunft, dass einer der Eigentümer als Bevollmächtigter die Grundsteuer erklären muss. Wie ich das nun aber weiter anstellen soll, konnte man mir auch nicht sagen.
    Da ich die anderen nicht kenne, ist jedoch keine Absprache möglich. Wie geht man hier denn nun vor? Oder kann ich einfach auf die Erklärung für das Grundstück verzichten, da ich ja nicht dazu aufgefordert worden bin? Kann ich davon ausgehen, dass das ein anderer wurde?
    Danke!
    VG
    Diddi
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Oder kann ich einfach auf die Erklärung für das Grundstück verzichten, da ich ja nicht dazu aufgefordert worden bin?
    Bei 35 m² macht eine Erklärung eigentlich keinen Sinn, da kommt ohnehin 0,00 € raus. Du musst dich nicht weiter kümmern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • HundKatzeMaus
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2022
      • 1355

      #3
      Also wenn nicht aufgefordert wurdest, brauchst du auch nichts abgeben. Einer der anderen Eigentümer wurde statt dessen aufgefordert und muss die Erklärung machen. Als Miteigentümer hast du aber wohl einen Grundbuchauszug erhalten bzw. kannst dir einen anfordern und darin kannst du zumindest die Namen der Miteigentümer ersehen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

      • matchy77
        Neuer Benutzer
        • 13.01.2023
        • 2

        #4
        Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

        Ein Bußgeld ist hier aber nicht zu erwarten, wenn ich dafür nichts abgebe, oder?
        Angeschrieben wird man ja eigtl auch nicht zwangsläufig... ich habe einige Bekannten, die gar nicht angeschrieben wurden zu ihren Grundstücken/Häusern und ihre Aktennummern unaufgefordert beim Finanzamt erfragt hatten.

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