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Lager einer Erbengemeinschaft auf fremdem Grund und Boden

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    Lager einer Erbengemeinschaft auf fremdem Grund und Boden

    Hallo zusammen. Ich besitze ein kleines Stück Land in Sachsen. Auf einem Teil davon steht ein gemischt genutztes Lager, das einer Erbengemeinschaft gehört. Diese Erbengemeinschaft sind jetzt nur noch 2 Personen, von denen ich auch eine bin. Also gehört mir dieses Lager auch zu einem Teil. Allerdings sind ja Erbengemeinschaften eine Besonderheit und als Ganzes zu betrachten bzw. veranlagt. Ich weiß nicht mehr, was ich nun eingeben soll. Das Probgramm nimmt nichts davon an. Dazu kommt noch, daß dieses Lager zwar irgendwie bekannt sein muß (wir zahlen ja bisher auch Steuer darauf, aber in den Grundbüchern oder Liegenschaftskataster nirgends auftaucht. Kann mir jemand helfen?

    #2
    Das Probgramm nimmt nichts davon an.
    Was heißt, das Programm nimmt nichts an ?

    Bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden liegt die Erklärungspflicht neuerdings beim Grundstückseigentümer, jedenfalls nach Bundesrecht,

    das auch in Sachsen gilt. Bist du das ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja. Ich lebe in Sachsen und muß auch hier versteuern. Ich komme schon nicht damit klar, wie ich die teilweise Nutzung des Lagers auf meinem Grundstück aufsplitten soll. Das ganze Stück sind 440 qm und das Lager 89 qm davon, der Rest ist Wiese.. Wie soll ich das in Bruchteilen ausdrücken? Und vor allem - wo? Ich habe in GW1 bebautes Grundstück angegeben und Eigentümer 1/1 und in GW2 meinen Namen. Damit ist das Programm zufrieden. Es will gar nicht wissen, womit das bebaut ist.
      Zuletzt geändert von Atti; 13.01.2023, 21:07.

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        #4
        Ich bin jetzt dahinter gekommen, warum bei mir hier gar nichts paßt. Das Lager auf fremdem Grund wurde einem anderen Flurstück (10 min Fußweg entfernt) zugeordnet. Und die Adresse unter der es im Grundsteuerbescheid der Gemeinde steht, gehört zu noch einem anderen Flurstück. Da muß ja einiges schief gegangen sein und das ist noch nie jemandem aufgefallen, weil das alles schon die letzten über 100 Jahre im Besitz meiner Familie ist. An wen sollte ich mich da für eine Korrektur wenden?

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          #5
          An wen sollte ich mich da für eine Korrektur wenden?
          An die Bewertungsstelle des Finanzamts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke schön.

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              #7
              Hallo,

              wo ist denn eigentlich das Problem?
              Erklärungspflichtig ist alleine der (die) Eigentümer am 1.1.22. Ob das Grundstück vermietet ist oder sonst irgenwie von jemand anderem genutzt wird ist doch völlig egal.

              Ja. Ich lebe in Sachsen und muß auch hier versteuern.
              Die Frage war sicher nicht, ob du das bist der in Sachsen lebt. Sondern ob du das bist, der Eigentümer ist.

              Die falsche Adresse ist nur eine Nebensächlichkeit, die Grundsteuer betrifft das vermutlich überhaupt nicht.
              Oder ist nicht die Adresse, sondern das Flurstück falsch?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Hallo Stefan,

                es ist beides falsch. Die Adresse ist die von unserem Mietshaus (Erbengemeinschaft), das Lager steht aber auf dem Grundstück daneben (mein Eigentum). Unsere Erbengemeinschaft hat u.a. noch ein anderes Grundstück weiter entfernt mit einer Gartenlaube. Diese Flurstücksnummer ist für das Lager neben dem Haus angegeben. Das betrifft die Grundsteuer in soweit, wie verschiedene Bodenrichtwerte für die beiden Flurstücke angegeben sind. Oder irre ich mich da?

                Ich habe mittlerweile eine Mitteilung an das Finanzamt abgeschickt, obwohl dieser Irrtum zu meinen Gunsten wäre. Ich hoffe, daß ich damit meiner Auskunftspflicht Genüge getan habe.

                Viele Grüße
                Atti

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                  #9
                  Hallo,

                  Unsere Erbengemeinschaft hat u.a. noch ein anderes Grundstück weiter entfernt mit einer Gartenlaube. Diese Flurstücksnummer ist für das Lager neben dem Haus angegeben.
                  OK. Das sollte durchaus korrigiert werden.

                  Und ich muss noch sagen, dass Sachsen bzw. die neuen Bundesländer allgemein etwas ungewöhnlich sind. Denn dort war bisher meiner Kenntnis nach u.U. der Nutzer/Pächter grundsteuerpflichtig. Vielleicht ist es daher bisher nicht aufgefallen, dass es diese Abweichungen gibt.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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