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Land- und Fortswirtschaft BW

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    Land- und Fortswirtschaft BW

    Hallo.
    Habe im Landkreis Lörrach (BW) mehrere Grundstücke die laut Schreiben des Finanzamt einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugehören. Selber habe ich aber keinen solchen Betrieb, aber nun Gut Beamtendeutsch eben. Da ich ~ 300 km weit weg wohne sind die Grundstücke verpachtet bzw. eines liegt sogar brach.
    Was muss in diesem Fall auf der Seite Art der Nutzung unter Fläche der Nutzung angegeben werden?
    Die Größe des Grundstücks oder 0 da ich es selber ja nicht nutze?
    Macht es einen Unterschied ob es brach liegt oder verpachtet ist?
    Macht die eigentliche Nutzung (2 Grundstücke werden als Freizeitgrundstück/Garten genutzt sind aber keine Kleingärten gemäß der Erklärung in Elster) einen Unterschied bzw. passt in dem Fall die Angabe 1. Landwirtschaftliche Nutzung da alle anderen möglichen Antworten noch weniger passen? Eines der beiden Grundstücke wurde bisher unter Gartenland geführt.


    Elster-2.jpg Elster-1.jpg
    Zuletzt geändert von H. Falk; 14.01.2023, 08:30.

    #2
    Man muss die Nutzungen laut Liegenschaftskataster angeben. Ob verpachtet oder brachliegend ist unerheblich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie.
      Das Finanzamt hat mir diesbezüglich zurück geschrieben das man die tatsächliche Nutzung angeben muss und nicht das was im Liegenschaftskataster hinterlegt ist und wenn es nicht genutzt wird, früher hieß das mal Brach liegt, soll man Unland an geben. Ganz schön kniffelig wird es wenn so ein Grundstück dann als Freizeitgrundstück benutz wird denn so wie ich mich informiert hat wandert das dann damit ins Grundvermögen und muss dort angegeben werden. Vermutlich wird es dann wesentlich höher besteuert....
      Habe noch ein weiteres Problem wo ich bisher nicht eindeutig geklärt bekommen haben bzw. es sich so wie ich denke in Elster nicht eintragen lässt. Eines der Grundstücke zu denen ich aufgefordert wurde die Feststellungserklärung abzugeben liegt in einer anderen Gemarkung. Aber Egal ob ich Zeile 8 in der GW-1 an kreuze oder nicht bei der GW-3 bekomme ich die Gemarkung dann nicht zur Auswahl. Habe sie gefragt ob ich dann 2 Feststellungserklärungen mit dem gleichen Aktenzeichen abgeben muss. Bin gespannt was das zuständige Finanzamt dazu sagt und ob das dann geht.

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        #4
        Habe glaube ich für mein oben geschriebenes Problem (Grundsteuererklärung für Land- & Forstwirtschaft mit Grundstücken in mehren Gemeinden) die Lösung gefunden.

        1. In GW-1 muss man Zeile 8 (Mehrere Gemeinden) ankreuzen
        2. In GW-3 im ersten Teil für jede Gemeinde einen eigenen Eintrag erstellen. Dann kann man darunter die jeweilige Grundstück an geben die in der Gemeinde/Gemarkung liegen.

        Danach hat zumindest hat die anschließende Prüfung keinen Fehler ausgegeben.

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          #5
          Da hast du aber ein sehr humanes Finanzamt befragt. Glückwunsch! Die restlichen 99,9% der Finanzämter in Deutschland würden nämlich nicht die Empfehlung aussprechen, ein Brachland (also eine Fläcke, die du nur nicht bewirtschaften willst) als Unland zu erklären. Sie würden Ackerland/Grünland mit einer EMZ niemals herunterstufen - und wenn, dann höchstens als Geringstland. Aber bitte, versuche es einfach aufgrund der Empfehlung, die du ja sogar scheinbar schriftlich bekommen hast. Man kann dir dazu nur gratulieren.

          Bei GW1 muss man mehrere Gemeinden nur dann ankreuzen, wenn es unterschiedliche Gemeinden betrifft, nicht aber nur bei unterschiedlichen Gemarkungen wie du geschrieben hattest.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Nachdem ich telefonisch nochmals nachgefragt habe, wegen des Grundstücks das laut Mail dann 26 Unland sei weil brach liegt, sollte ich dafür nun doch 2 Forstwirtschaftliche Nutzung angeben. Nach den hinterlegten Beschreibungen in Elster hätte aus meiner Sicht aber 25 Geringstland am ehesten gepasst.

            Die Gemarkungen liegen in zwei unterschiedlichen Gemeinden, ob das Ankreuzen daher richtig war oder nicht weis ich allerdings immer noch nicht. Hier hatte ich auf Rückfrage per Mail ein separates Aktenzeichen bekommen mit dem ich eine separate Erklärung abgeben sollte. Bei der telefonischen Rückfrage dann aber gesagt bekommen das müsse ich nicht ich solle im GW1 einfach nur die Postleizahl aber nicht den Ort angeben. Das führte dann prompt bei der Prüfung zu einem Fehler und konnte daher nicht verschickt werden. Also wieder zurück und den Ort wieder eingetragen. Bei Anmerkungen habe ich dann das zweite Aktenzeichen aufgeführt damit das zumindest wo erwähnt wird. Mal sehen ob da Rückfragen kommen.

            Danke dem Finanzbehörden für die Verwirrung und ich bin gespannt wann die ersten Klagen eingereicht werden gegen die neue Besteuerung. Nach meiner Auffassung erfüllt die, alleine weil jede Gemeinden selber den Hebesatz festlegen darf, den Grund, weswegen die bisherige geändert werden musste, nicht.

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