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Grundsteuer Bremen - Mehrere Bodenrichtwerte - ein Flurstück - 1 Gebäude - 3 Teile

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    Grundsteuer Bremen - Mehrere Bodenrichtwerte - ein Flurstück - 1 Gebäude - 3 Teile

    Guten Morgen,

    ich versuche nun schon seit einiger Zeit den Hintergrund herauszubekommen, wie ich korrekt die Formulare entweder in Elster oder aber in WISO Grundsteuer für ein Firmengebäude ausfüllen kann.

    Ich bleibe bei zwei Punkten stecken:

    1. Es existieren für das Flurstück zwei Bodenrichtwerte die sich im Wert unterscheiden und in der Geschossflächenzahl (siehe auch screenshot):

    2. Die Art der Bebauung ist unklar


    An vorhandenen Informationen habe ich hier
    • Einheitswertbescheid von 2013 der drei Bauteile ausweist:
    Bauteil 1 - Büroteil - Gebäudeklasse 112 - Baujahr 1999
    Bauteil 2 - Lagerhalle - Gebäudeklasse 234 - Baujahr 1999
    Bauteil 3 - Anbau Lagerhalle - Gebäudeklasse 234 - Baujahr 2012

    Im Einheitswertbescheid ist leider nur von umbauten Volumina die Rede aber weder vom Bodenrichtwert noch von der Geschossflächenzahl.
    • ​​​Bauplan mit Maßen des Gebäudes
    • ​​​​Auszug aus dem Flurstücksviewer
      • Bodenrichtwert: 80 €/m²
        Entwicklungszustand: Baureifes Land
        Beitragsrechtlicher Zustand: Beitragsfrei
        Art der Nutzung: Gewerbliche Baufläche
        Wertrelevante Geschossflächenzahl: 0,3
        Landesspezifische Angaben: Büro, hochw. Dienste usw.
      • Bodenrichtwert: 120 €/m²
        Entwicklungszustand: Baureifes Land
        Beitragsrechtlicher Zustand: Beitragsfrei
        Art der Nutzung: Gewerbliche Baufläche
        Wertrelevante Geschossflächenzahl: 0,5
        Landesspezifische Angaben: Handel, Geschäfte usw.
    Tatsächlich handelt es sich um ein eingeschössiges Gebäude in Stahlskelettbauweise.
    Grundfläche des Grundstücks sind 1650 m², davon sind 680 m² eingeschossig bebaut mit drei (zusammenhängenden) Bauteilen
    Davon sind Teile 1+2 eigentlich in einem Bau entstanden, einige Büro- und Verwaltungsräume, Toiletten, Duschen und Räume ohne Deckenabhängung in denen produziert wird.
    Der dritte Teil wird für Lager- und Produktionszwecke verwendet.


    Konkrete Fragen meinerseits:

    1. Welchen Bodenrichtwert muss ich im Elsterformular Anlage Grundstück GW2 Punkt 4 angeben? 80 EUR oder 120 EUR
    (Gerne auch Begründung falls jemand die kennt, ich würde das ganze gerne verstehen)

    2. Welche Gebäudearten muß ich nun angeben?
    • Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
    • Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise
    • Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise
    Ich bin ratlos und freue mich wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
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    #2
    Welchen Bodenrichtwert muss ich im Elsterformular Anlage Grundstück GW2 Punkt 4 angeben? 80 EUR oder 120 EUR
    Maßgeblich sind meines Erachtens die Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Landesspezifischen Angaben. Die tatsächliche GFZ kannst du aus den

    Bruttogrundflächen der oberirdischen Vollgeschosse ermitteln, bei den Landesspezifischen Angaben hast du jetzt jeweils usw. dazu geschrieben, damit

    kann ich nichts anfangen. https://de.wikipedia.org/wiki/Geschossfl%C3%A4che

    Was die Gebäudearten angeht, muss man sich in Abhängigkeit von der Bauausführung im Rahmen der Anlage 42 zum Bewertungsgesetz bewegen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Danke für Deine Nachricht.

      Ich habe usw nur deshalb geschrieben, weil es so angezeigt wird. Mehr steht da leider nicht. Das macht mich ja gerade so verrückt

      Und nach der Anlage 42 genommen trifft eben nichts davon zu. Wir haben z.B. ein Stahlskelett das mit Sandwichpanelen von aussen belegt ist. Das würde also für die dritte Zeile oben sprechen, äquivalent zu 11.2 aus Anlage 42. Allerdings widersprich hier mehrgeschossig diesem Punkt wiederum.

      Der Mittlere Punkt oben - äquivalent zu 11.1 aus Anlage 42 passt zu eingeschossig schliesst einen Hallenanteil aus und impliziert Massivbauweise.

      Vielleicht haste da ja noch 'ne Idee?

      Kommentar


        #4
        Also um das hier mal aufzulösen: Meine Annahmen zu Sandwichpaneelen oder nicht sind alle irrelevant gewesen. Nach einem Anruf beim zuständigen Amt hat sich das audgeteilt in Bürogebäude und Lagerhalle mit Mischnutzung > 25%.
        Interessanterweise hat dadurch der erste Teil des Gebäudes eine Lebensdauer von 60 Jahren und der zweite nur noch 40 Jahre. Ich versteh's nicht ,,,

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