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Grundsteuer NRW Zweifamilienhaus, zwei Aktenzeichen

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    Grundsteuer NRW Zweifamilienhaus, zwei Aktenzeichen

    Hallo, ich habe mich jetzt durch die Beiträge gelesen und bin etwas verwirrt. Ich habe in einem Zweifamilienhaus zwei Aktenzeichen, soweit so gut. In der einen Wohnung wohnt meine Familie, in der anderen mein Vater. Das Finanzamt sagt mir, dass ich dies als Zweifamilienhaus angeben muß. Hier im Forum lese ich aber, dass es als Wohnungseigentum deklariert werden muß. Was stimmt denn jetzt? Bei einem Zweifamilienhaus bekomme ich die Fehlermeldung,

    "Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben."

    Kann mir einer helfen?

    #2
    Zwei Aktenzeichen sprechen m. E. eindeutig für Wohnungseigentum, aber das kannst du doch selbst klären. Wenn es Sondereigentum an den

    Wohnungen gibt, dann ist das Wohnungseigentum. Wenn damit ein Miteigentumsanteil von je 1/2 verbunden ist, dann ist in Zeile 4 von GW2

    auch nur die Hälfte der Flurstücksfläche einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was mich da irritiert hat, ist die Aussage vom Finanzamt. Die haben mir gesagt, es wäre ein Zweifamilienhaus, da zwei Aktenzeichen. Jedem gehört die Hälte im Prinzip. Dann haben die mir gesagt, dass im Mantelbogen die komplette Fläche eingetragen werden muß, also 942 m² mit einer wirtschaftlichen Einheit von 616/1000 und im GW1 dann einfach nur noch einmal die komplette Fläche in Zeile 4, aber das passt nicht. Muß nicht in Zeile 4 dann 616/1000 von 942 m² eingetragen werden? Ich befüchte, der beim Finanzamt hatte da auch nicht so die Ahnung, weil das nicht passt

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        #4
        Muß nicht in Zeile 4 dann 616/1000 von 942 m² eingetragen werden?
        Wenn das Flurstück so aufgeteilt ist, wie von dir beschrieben, dann muss man natürlich die m²-Anteile für die Zeile 4 von GW2 auch so berechnen.

        Einmal wären das dann abgerundet 580 m² und für andere Wohnung kommen ebenfalls abgerundet 361 m² heraus.

        Und natürlich ist die Grundstücksart Wohnungseigentum: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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