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Grundsteuer NRW - Erbpacht Teilungserklärung Fehlermeldungen

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    Grundsteuer NRW - Erbpacht Teilungserklärung Fehlermeldungen

    Hallo,

    ich komme bei der Grundsteuererklärung leider nicht weiter.
    Unser Reihenhaus befindet sich auf einem Erbpachtgrundstück einer Erbengemeinschaft.
    Grundstücksgröße sind 192qm, Wohnfläche 139 qm.

    Lt. Teilungserklärung haben wir ein Nutzungsrecht an 13,8/1000 am Gesamtgrundstück.

    Es gibt 2 Flurstücke - eins mit 20qm und eins mit 22358 qm - gleicher Bodenrichtwert mit 1000 angegeben,

    Wenn ich nur das größere Flurstück eintrage mit dem Zähler 13,8 / Nenner 1000 stimmen die Daten nicht mit der Gesamfläche überein. Wenn ich das kleine dazu erfasse habe ich keine Ahnung welchen Zähler ich dort angebe - wenn ich die gleiche Angabe macht bekomme ich den Fehler, dass Zähler und Nenner nicht passen, auch 1 / 1 nimmt er nicht.


    Gibt es hier einen Tipp? Ich drehe mich im Kreis bei der Erfassung.

    Bei Erfassung der Daten des Grundstücks (Fläche 192qm, Bodenrichtwert 1000) bekomme ich ebenfalls den Fehler, dass die multiplizierten Größen nicht übereinstimmen.

    Der 3. Hinweis bezieht sich auf die Hauptfeststellung und Angabe "bebautes Grundstück" - hier stört Elster sich an der Art der wirtschaftlichen Einheit.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Danke!
    VG
    Sarah D.

    #2
    Grundstücksgröße sind 192qm
    Woher kommt dieser Wert ? Bei einem Anteil von 13,8 / 1000 am Gesamtgrundstück (22.358 m² + 20 m²) komme ich auf abgerundet 308 m²

    rechnerischer Anteil am Grund und Boden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Rückmeldung!

      Das ist die Angabe aus der Flächenübersicht der Teilstück im Anhang der Teilungserklärung

      Die Grundstücke sind etwas unterschiedlich in der Größe, aber die Miteigentumsanteile sind bei allen Häusern hier gleich - kann das ggf. am Sondernutzungsrecht der Gemeinschaftsflächen liegen?

      Muss ich dann die Größe auf 308qm ändern. obwohl unser Grundstück eigentlich kleiner ist?

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        #4
        Muss ich dann die Größe auf 308qm ändern. obwohl unser Grundstück eigentlich kleiner ist?
        Da wird dir nichts anderes übrig bleiben. Rechnerisch umfasst die Beteiligung (einschließlich der Anteile an den Gemeinschaftsflächen) 308 m²
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          ok. Danke für die Hilfe!

          Ich habe es jetzt angepasst und die Fehler sind weg. Habe noch eine Ergänzung hinzugefügt und diesen Sachverhalt kurz erläutert.

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