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Sachsen Grundsteuer

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    Sachsen Grundsteuer

    Hallo an alle,
    bin wieder ratlos: Es geht um ein Grundstück mit Ruine, also unbebautes Grundstück. Eine Bebauung wäre grundsätzlich möglich, auf ungewisse Zeit gibt es aber weder Verkaufs- noch Bauabsichten. Auf dem Flurstück stehen mehrere Bodenrichtwerte je nach tatsächlicher Nutzung.
    Soll ich jetzt für eine geschätzte Fläche den Wohnbaubodenrichtwert und für den Rest den für Gartenland nehmen oder alles als Gartenland deklarieren???
    Hoffe,es kennt sich jemand aus.
    Liebe Grüße Ginala

    #2
    Wenn grundsätzlich Baurecht besteht, ist m. E. der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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