Hallo an alle hier!
Ich mache grade wie viele die Grundsteuererklärung (in dem Fall für meine Mutter, alle Flächen in Bayern).
Sie bewohnt ein eigenes Haus mit Garage - der Teil ist in Elster klar.
Wie auf dem Land oft üblich, hat auch sie eine Stückländerei (Acker, Wiese, Wald), es gibt keine Hofstelle, auch keine alte, die Eheleute haben jeweils halt was mit in die Ehe gebracht, die Vorgenerationen waren Landwirte. Der Teil ist in Elster auch klar.
Nun zu zwei unklaren Teilen:
1. Am Wohnort der Mutter befindet sich ein Flurstück, das laut bisherigen Grundsteuerbescheiden als unbebautes Grundstück bezeichnet wird und mit Grundsteuer B berechnet wird. Ringsum sind auf allen Flurstücken Häuser gebaut, es handelt sich in dem Sinne um eine Baulücke. Die Fläche ist an einen Landwirt verpachtet und wird landwirtschaftlich genutzt (Acker), es gibt im Bayernatlas eine Ertragsmesszahl.
Passend zum Thema findet sich auf der bayerischen Website zur Grundsteuerreform dieses:
"Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, das nicht zu einem Betrieb der Land-und Forstwirtschaft gehört und auf
dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden. [...]
Als unbebaute Grundstücke gelten auch baureife Grundstücke (das heißt,dass das Grundstück in einem Bebauungsplan als
Bauland ausgewiesen und eine sofortige Bebauung möglich ist). [...]
Als Betrieb der Land-und Forstwirtschaft gelten auch einzelne land-und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt,
selbstgenutzt oder verpachtet sind.
Land-und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (mit Ausnahme der Hofstelle) gehören nicht zu einem Betrieb der Land- und
Forstwirtschaft, wenn
- sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, die sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung
innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist
oder
- zu erwarten ist, dass sie innerhalb von sieben Jahren zu anderen Zwecken, wie z.B. als Bauland, Gewerbeland oder
Industrieland genutzt werden."
Soweit die Zitate aus der Anleitung zum Hauptvordruck.
Für mich ist das alles schwammig. Es gibt in dem Dorf keinen Bebauungsplan. Es ist die vergangenen sieben Jahre nix geplant gewesen, jetzt nicht und auch die nächsten sieben Jahre nicht.
Es wird wohl irgendeinen Grund haben, warum das Flurstück auch bisher schon mit Grundsteuer B berechnet wurde, aber direkt erschließt sich mir nicht, warum. Einfach weil es sich um eine Baulücke handelt? Wer legt wo und wie fest, was Bauland ist und was nicht bzw. was angeblich in sieben Jahren zu erwarten ist?
Hier ist der Fall finanziell aus meiner Sicht nicht unerheblich durch das nette Flächenmodell in Bayern, welches die Stadt bevorzugt und das Land benachteiligt.
Bei gleichbleibenden Hebesatz kostet das Grundstück aktuell 18 Euro im Jahr, nach der Reform würde es 230 Euro als unbebautes Grundstück kosten, als landwirtschaftliche Nutzung nur ein paar Euro...
2. Am Wohnort der Mutter befindet sich ein Flurstück direkt angrenzend an ihr Hausgrundstück, welches auch eine Art Baulücke darstellt (kein Wohngebäude drauf). Es ist komplett umzäunt und drauf ist ein 25 Quadratmeter großer Hühnerstall und eine 20 Quadratmeter große Scheune zur Brennholzlagerung. Im Bayernatlas mit "gemischter Nutzung" gekennzeichnet. Das Grundstück wird real genutzt als Auslauffläche für 10 bis 20 Hühner in Hobbyhaltung und als Holzverarbeitungs- und Lagerplatz des Holzes aus dem eigenen Wald der Stückländerei.
Dieses Grundstück wird ebenfalls wie oben bisher mit Grundsteuer B abgerechnet und als unbebautes Grundstück im Bescheid bezeichnet. Schlägt wohl auch wieder die Baulücke zu?
In beiden Fällen läuft es aus meiner Sicht aufs gleiche raus: Beide Flurstücke werden nach meiner persönlichen Auffassung real land- und forstwirtschaftlich genutzt, aber aus schwammigen Gründen heraus als unbebaute Grundstücke behandelt. Bisher war das quasi egal, weil das bisherige Berechnungsmodell den geringen Wert der Grundstücke auf dem Land berücksichtigte und diese dann auch nicht teurer waren als wenn es landwirtschaftliche Nutzung gewesen wäre.
Nun aber ist das anders.
In dem Dorf wurden die letzten 20 Jahre 2 Häuser gebaut. Auf den beiden benannten Flächen wird auf absehbare Zeit kein Haus stehen, man soll aber die entsprechende Steuer zahlen.
Die Gesamtgrundsteuer meiner Mutter würde sich so fast verdoppeln nach der Reform, das ist nicht ohne. Man kann wohl kaum davon ausgehen, dass der Hebesatz sinken wird, von wegen die Reform solle neutral sein...
Zum Schluß konkrete Fragen:
- Wer legt wo wie fest, was Bauland ist und was nicht und wer liefert mir vor Ort die Info?
- lohnt irgendeine Mühe in die Richtung oder komm ich von der bisherigen Deklaration als "unbebautes Grundstück" eh nicht weg in beiden Fällen?
- kann ich den Hühnerstall mit Nutzfläche 0 Quadratmeter angeben (unter 30 Quadratmeter) und den Holzschuppen ebenso (laut Nutzflächenberechnung nach DIN 277 ist ein Brennstofflager keine Nutzfläche)? Das ganze dann in die Erklärung zum zugehörigen Grundstück oder muss das irgendwie zum Wohnhaus verwurschtelt werden, wo der Brennstoff auch verbrannt wird?
Sorry für die Länge, die Würze der Kürze liegt mir nicht
Vielen Dank für jede Hilfestellung schon mal im Voraus!
Ich mache grade wie viele die Grundsteuererklärung (in dem Fall für meine Mutter, alle Flächen in Bayern).
Sie bewohnt ein eigenes Haus mit Garage - der Teil ist in Elster klar.
Wie auf dem Land oft üblich, hat auch sie eine Stückländerei (Acker, Wiese, Wald), es gibt keine Hofstelle, auch keine alte, die Eheleute haben jeweils halt was mit in die Ehe gebracht, die Vorgenerationen waren Landwirte. Der Teil ist in Elster auch klar.
Nun zu zwei unklaren Teilen:
1. Am Wohnort der Mutter befindet sich ein Flurstück, das laut bisherigen Grundsteuerbescheiden als unbebautes Grundstück bezeichnet wird und mit Grundsteuer B berechnet wird. Ringsum sind auf allen Flurstücken Häuser gebaut, es handelt sich in dem Sinne um eine Baulücke. Die Fläche ist an einen Landwirt verpachtet und wird landwirtschaftlich genutzt (Acker), es gibt im Bayernatlas eine Ertragsmesszahl.
Passend zum Thema findet sich auf der bayerischen Website zur Grundsteuerreform dieses:
"Ein unbebautes Grundstück ist ein Grundstück, das nicht zu einem Betrieb der Land-und Forstwirtschaft gehört und auf
dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden. [...]
Als unbebaute Grundstücke gelten auch baureife Grundstücke (das heißt,dass das Grundstück in einem Bebauungsplan als
Bauland ausgewiesen und eine sofortige Bebauung möglich ist). [...]
Als Betrieb der Land-und Forstwirtschaft gelten auch einzelne land-und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt,
selbstgenutzt oder verpachtet sind.
Land-und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (mit Ausnahme der Hofstelle) gehören nicht zu einem Betrieb der Land- und
Forstwirtschaft, wenn
- sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, die sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung
innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist
oder
- zu erwarten ist, dass sie innerhalb von sieben Jahren zu anderen Zwecken, wie z.B. als Bauland, Gewerbeland oder
Industrieland genutzt werden."
Soweit die Zitate aus der Anleitung zum Hauptvordruck.
Für mich ist das alles schwammig. Es gibt in dem Dorf keinen Bebauungsplan. Es ist die vergangenen sieben Jahre nix geplant gewesen, jetzt nicht und auch die nächsten sieben Jahre nicht.
Es wird wohl irgendeinen Grund haben, warum das Flurstück auch bisher schon mit Grundsteuer B berechnet wurde, aber direkt erschließt sich mir nicht, warum. Einfach weil es sich um eine Baulücke handelt? Wer legt wo und wie fest, was Bauland ist und was nicht bzw. was angeblich in sieben Jahren zu erwarten ist?
Hier ist der Fall finanziell aus meiner Sicht nicht unerheblich durch das nette Flächenmodell in Bayern, welches die Stadt bevorzugt und das Land benachteiligt.
Bei gleichbleibenden Hebesatz kostet das Grundstück aktuell 18 Euro im Jahr, nach der Reform würde es 230 Euro als unbebautes Grundstück kosten, als landwirtschaftliche Nutzung nur ein paar Euro...
2. Am Wohnort der Mutter befindet sich ein Flurstück direkt angrenzend an ihr Hausgrundstück, welches auch eine Art Baulücke darstellt (kein Wohngebäude drauf). Es ist komplett umzäunt und drauf ist ein 25 Quadratmeter großer Hühnerstall und eine 20 Quadratmeter große Scheune zur Brennholzlagerung. Im Bayernatlas mit "gemischter Nutzung" gekennzeichnet. Das Grundstück wird real genutzt als Auslauffläche für 10 bis 20 Hühner in Hobbyhaltung und als Holzverarbeitungs- und Lagerplatz des Holzes aus dem eigenen Wald der Stückländerei.
Dieses Grundstück wird ebenfalls wie oben bisher mit Grundsteuer B abgerechnet und als unbebautes Grundstück im Bescheid bezeichnet. Schlägt wohl auch wieder die Baulücke zu?
In beiden Fällen läuft es aus meiner Sicht aufs gleiche raus: Beide Flurstücke werden nach meiner persönlichen Auffassung real land- und forstwirtschaftlich genutzt, aber aus schwammigen Gründen heraus als unbebaute Grundstücke behandelt. Bisher war das quasi egal, weil das bisherige Berechnungsmodell den geringen Wert der Grundstücke auf dem Land berücksichtigte und diese dann auch nicht teurer waren als wenn es landwirtschaftliche Nutzung gewesen wäre.
Nun aber ist das anders.
In dem Dorf wurden die letzten 20 Jahre 2 Häuser gebaut. Auf den beiden benannten Flächen wird auf absehbare Zeit kein Haus stehen, man soll aber die entsprechende Steuer zahlen.
Die Gesamtgrundsteuer meiner Mutter würde sich so fast verdoppeln nach der Reform, das ist nicht ohne. Man kann wohl kaum davon ausgehen, dass der Hebesatz sinken wird, von wegen die Reform solle neutral sein...
Zum Schluß konkrete Fragen:
- Wer legt wo wie fest, was Bauland ist und was nicht und wer liefert mir vor Ort die Info?
- lohnt irgendeine Mühe in die Richtung oder komm ich von der bisherigen Deklaration als "unbebautes Grundstück" eh nicht weg in beiden Fällen?
- kann ich den Hühnerstall mit Nutzfläche 0 Quadratmeter angeben (unter 30 Quadratmeter) und den Holzschuppen ebenso (laut Nutzflächenberechnung nach DIN 277 ist ein Brennstofflager keine Nutzfläche)? Das ganze dann in die Erklärung zum zugehörigen Grundstück oder muss das irgendwie zum Wohnhaus verwurschtelt werden, wo der Brennstoff auch verbrannt wird?
Sorry für die Länge, die Würze der Kürze liegt mir nicht
Vielen Dank für jede Hilfestellung schon mal im Voraus!
Kommentar