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Wochenendhaus ohne Wohnrecht auf Erbpachtland Schleswig Holstein

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    Wochenendhaus ohne Wohnrecht auf Erbpachtland Schleswig Holstein

    Hallo, Forum,

    ich habe ein Wochenendhaus ohne Dauerwohnrecht in Schleswig-Holstein. Dieses Haus steht zudem auf einem gepachteten (Erbpacht) Grundstück. In den allgemeinen Anleitungen und Erklärvideos werden diese Themen nicht behandelt.
    Was muss ich bei der Angabe zum Gebäude und bei den Angaben zum Grundstück anders eintragen als bei meinem Wohnhaus auf eigenen Grundstück?

    Für hilfreiche Angaben wäre ich dankbar.

    #2
    In GW1 Teilseite 1 musst du "bebautes Grundstück" angeben. Der Rest von GW1 wird normal ausgefüllt und ist soweit klar?
    In GW2 Teilseite 1 musst du ganz unten "sonstiges bebautes Grundstück" auswählen. Bei Teilseite 4 die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert eintragen. Bei Teilseite 6 (!) ein Gebäude hinzufügen und dort ganz oben "gemischt genutzte Grundstücke" auswählen, Baujahr und Bruttogrundfläche eintragen. Bei Teilseite 8 Zeile 38 ankeuzen und darunter den Namen und die Adresse des Erbbauverpflichteten eintragen. Fertig! ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Der einzige Unterschied zu einem Wochenendhaus auf eigenem Grundstück sind die zusätzlichen Angaben zum Erbbauverpflichteten.

      Bei gemischt genutzten Grundstücken müssen auf Seite 6 von GW2 Angaben zum Sachwert gemacht werden

      Gebäudeart.jpg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Herzlichen Dank für die schnellen und klaren Antworten!

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