Grundsteuererklärung: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil

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  • Tanja8
    Neuer Benutzer
    • 15.01.2023
    • 9

    #1

    Grundsteuererklärung: Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil

    Hallo zusammen,
    ich habe alle Daten in der Grundsteuererklärung angegeben, wie es auch in meinen Dokumenten steht. Ich habe eine Eigentumswohnung: Fläche: 265 , Bodenrichtwert: 215; 115/1.000 Miteigentum am Grundstück
    Leider bekomme ich am Ende folgende Fehlermeldung:

    "Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe"

    In Zeile 11 habe ich bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" meine Miteigentumsanteile angegeben. Ist das falsch?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    In Zeile 11 habe ich bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" meine Miteigentumsanteile angegeben. Ist das falsch?
    Nein, das ist schon richtig. In die Zeile 10 gehört die Gesamtfläche des Flurstücks der Anlage. Wenn das nur 265 m² sind, dann kommen

    für die Zeile 4 von GW2 rechnerisch nach Abrundung auch nur 30 m² zusammen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Tanja8
      Neuer Benutzer
      • 15.01.2023
      • 9

      #3
      Wie komme ich denn auf 30m²?
      In Zeile 4 wird nach der Fläche des Grundstücks gefragt. Es sind doch weiterhin 265?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Wie komme ich denn auf 30m²?
        Hier wird der Rechengang erklärt: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #5
          Zitat von Tanja8 Beitrag anzeigen
          Wie komme ich denn auf 30m²?
          In Zeile 4 wird nach der Fläche des Grundstücks gefragt. Es sind doch weiterhin 265?
          Ein Klick aufs blaue Fragezeichen zeigt die Anleitung an. Daraus ergibt sich, dass die anteilige Fläche gefragt ist, also Fläche des Flurstücks multipliziert mit Eigentumsanteil. Und so steht es auch in der Fehlermeldung.

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          • Tanja8
            Neuer Benutzer
            • 15.01.2023
            • 9

            #6
            Danke für die Antworten. Aber 30m² erscheint mir sehr wenig für eine anteilige Fläche. Oder habe ich einen Denkfehler? Meine Wohnung ist 83m² groß.

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #7
              Zitat von Tanja8 Beitrag anzeigen
              Danke für die Antworten. Aber 30m² erscheint mir sehr wenig für eine anteilige Fläche. Oder habe ich einen Denkfehler? Meine Wohnung ist 83m² groß.
              Es geht ja um Anteil an Grund und Boden. Je mehr Stockwerke das Haus hat, umso weniger bleibt je Wohnung übrig.

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              • Tanja8
                Neuer Benutzer
                • 15.01.2023
                • 9

                #8
                Aaaah super. Alles klar, Danke euch!!
                Eine Frage dennoch: Ich habe alle Unterlagen vor mir liegen, wie Kaufvertrag, Grundbucheintrag, usw. Müsste ich die 30m² irgendwo finden? Oder muss man das tatsächlich selbst errechnen?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45933

                  #9
                  Müsste ich die 30m² irgendwo finden? Oder muss man das tatsächlich selbst errechnen?
                  Nein, den rechnerischen m²-Anteil am Grund und Boden muss man tatsächlich selbst berechnen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • Tanja8
                    Neuer Benutzer
                    • 15.01.2023
                    • 9

                    #10
                    Super, Vielen lieben Dank!! Dann kann ich die Erklärung heute endlich abschicken. Schönen Sonntag

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                    • Soni1977@gmx.de
                      Neuer Benutzer
                      • 15.01.2023
                      • 1

                      #11
                      Guten Morgen, auch wir haben ein Problem bei der Eingabe des Zählers und Nenners.
                      Folgende Situation:
                      Wir wohnen mit meinen Eltern zusammen in einem Haus. Wir besitzen je 1 Wohnung. Meine Mutter ist Alleigentümerin ihrer Wohnung. Unsere Wohnung gehört meinem Mann und mir zusammen. Das gesamte Grundstück von 805 qm wurde auf meine Eltern und uns je zur Hälfte geteilt. Was müssen wir denn beim Flurgrundstück als Zähler und Nenner nun eingeben? Über Antworten würde ich mich freuen

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45933

                        #12
                        Das gesamte Grundstück von 805 qm wurde auf meine Eltern und uns je zur Hälfte geteilt. Was müssen wir denn beim Flurgrundstück als Zähler und Nenner nun eingeben?
                        1 und 2, was sonst ? Mit eurer Wohnung ist ein Miteigentumsanteil von 1/2 am Flurstück verbunden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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