Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Garage, Stellplatz und Tiefgaragenstellplatz - wie angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Garage, Stellplatz und Tiefgaragenstellplatz - wie angeben?

    Guten Morgen,

    bei der Grundsteuererklärung meiner Schwiegermutter gibt es einen Knackpunkt und ich hoffe, hier Hilfe zu finden:

    Sie besitzt eine Eigentumswohnung (Bundesland: Saarland) zu der ein weiteres Grundstück mit eigener Flurnummer gehört, auf dem eine Tiefgarage erbaut wurde sowie oberirdisch 6 weitere Garagen plus jeweils davor einem Stellplatz. Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt 1679 m².
    Meiner Schwiegermutter gehört davon ein Tiefgaragenstellplatz, eine der oberirdischen Einzelgaragen und das Stück Land vor dieser Einzelgarage, das prinzipiell eben als Stellplatz genutzt werden kann.

    Wir verzweifeln an der Frage, wie hier Zähler und Nenner der zum wirtschaftlichen Anteil gehörigen Einheit zu bewerten ist. Aktuell haben wir den Tiefgaragenstellplatz als zur Wohnung gehörigen Stellplatz angegeben, was machen wir mit der Einzelgarage und dem Stück davor?

    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen, vielleicht rettet jemand meinen Sonntag!

    Vielen Dank!

    #2
    Bei der Anzahl der Stellplätze sind nur die Stellplätze in der Garage und in der Tiefgarage relevant, der im Freien nicht, das sind also 2.

    Was die mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteile angeht, sind die aus dem Notarvertrag bzw, dem Grundbuch ersichtlich.

    Mit TG-Stellplätzen ist häufig ein eigener Miteigentumsanteil verbunden, zwingend ist das nicht. Bei oberirdischen Garagen gibt es diverse

    Lösungen wie eigenes Garagenflurstück und Miteigentumsanteil an den Zufahrten oder nur Miteigentumsanteile am Garagenhof.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Guten Abend, hallo zusammen,
      meine Mutter (87) hat eine ETW und einen Tiefgaragenstellplatz (Rhl-Pf). Für beides besteht jeweils ein eigenes Grundbuchblatt. Daher muss ich jeweils eine gesonderte Erklärung abgeben.
      Die Erfassung der ETW (54 qm) war in Elster soweit ok, keine Fehler angezeigt.
      Für den Tiefgaragenstellplatz (12,5 qm; Anteil am Gemeinschaftseigentum: 10/10.000 von 2.512 qm) werden ständig Fehler angezeigt.
      Das System verlangt Angaben zur Wohnfläche (Zeile 11). Nach meinem Verständnis ist der Stellplatz keine Wohnfläche. Muss ich dennoch dort 12,5 qm eintragen?

      Kommentar


        #4
        Für beides besteht jeweils ein eigenes Grundbuchblatt. Daher muss ich jeweils eine gesonderte Erklärung abgeben.
        Gibt es 2 Aktenzeichen ? Wenn nicht, dann ist der TG-Stellplatz mit dem Wohnungseigentum zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Sorry, oben vergessen. Ja, für jedes ein eigenes Aktenzeichen.

          Kommentar


            #6
            Ja, für jedes ein eigenes Aktenzeichen.
            Dann würde ich 2 Erklärungen einreichen und in jeder Erklärung unter Ergänzende Angaben die Zuordnung des TG-Stellplatzes

            zur ETW beantragen. Beim TG-Stellplatz musste du allerdings eine Bruttogrundfläche angeben, da der momentan als Teileigentum erklärt

            werden muss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Danke für den Tipp mit dem Eintrag für "Ergänzende Anwendung"!

              Bzgl. gesonderte Erklärung für Tiefgaragenstellplatz - ok. Hat ja eigene Grundbuch-Nr. und eigenes Az. vom Finanzamt.
              Der Stellplatz hat real 12,5 qm (2,5m x 5m).

              Eckdaten gemäß Angaben aus dem Liegenschaftskaztaster:
              Miteigentumsanteil - Zähler 10 / Nenner 10.000 - Flächenanteil 2.512 qm > entspricht 2,51

              1. Im GW 2 für die Tiefgarage habe ich bei -Angabe zur Grundstücksart - Ziffer 3- > Wohneigentum eingetragen. Ist das korrekt?
              2. Sind dann die 2.512 qm die Bruttogrundfläche?
              Muss in GW2 -Ziffer 4 / Fläche des Grundstücks- dann 2,51 eingegeben werden?

              Vorab schon mal vielen Dank für die Mühe!

              Kommentar


                #8
                1. Im GW 2 für die Tiefgarage habe ich bei -Angabe zur Grundstücksart - Ziffer 3- > Wohneigentum eingetragen. Ist das korrekt?
                2. Sind dann die 2.512 qm die Bruttogrundfläche?
                Muss in GW2 -Ziffer 4 / Fläche des Grundstücks- dann 2,51 eingegeben werden?
                Im Moment ist der TG-Stellplatz noch Teileigentum.

                Die Bruttogrundfläche dürfte bei einer einer Nutzfläche von 12,5 m² bei ungefähr 19 m² liegen, das ist nicht so einfach zu ermitteln.

                Du kannst auch die BGF der gesamten Tiefgarage durch die Anzahl der Stellplätze teilen, falls du die BGF der Tiefgarage wirklich kennst.

                Der rechnerische Anteil am Grund und Boden richtet sich nach dem Miteigentumsanteil.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Vielen Dank. Mit Teileigentum für den Tiefgaragenstellplatz bin ich dann schon mal auf der richtigen Spur. BGF muss ich Unterlagen prüfen.

                  Mit freundlichen Grüßen
                  JüBo

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,
                    Baden Württemberg
                    Problem mit Grundstücks Größe wenn ich er selber messe in Länge und Breite komme ich auf 127qm so wie damals im Verkaufsprospekt und Angaben beim Notar soweit gut
                    Nun habe ich aber unter meinem Garten der bei den 127qm dabei ist zwei Stellplätze und ja da habe ich einen Miteigentums Anteil und darum wird mein Grundstück mit 169 qm
                    festgestellt vom FA. Für mich nicht logisch. Oberirdisch muss ich mir ja auch nicht das 1 und 2 OG anrechnen lassen. Was machen die bei denen es 5 Tiefgaragen Stockwerke gibt.
                    Denke das werd ich mal wenn ich keine Erklärung bekomme vors FA Gericht bringen den Schwachsinn
                    Problem ist halt auch das die Gemeinde 5 Monate vor der neuen Grundsteuer die Hebesätze noch nicht preisgibt
                    Sonst könnte man bei dann feststehender Steuer entscheiden ob es sich rechnet oder man es bleiben lässt
                    Mit freundlichen Grüßen Daniel

                    Kommentar


                      #11
                      1. Grundstücksgröße: Vielleicht denkt das FA, dass die zusammengerechneten Flächen in einer Ebene liegen. Ich würde mit dem FA telefonieren oder dieses Anschreiben und erläutern, dass die Garagen unterirdisch sind.
                      2. Den Hebesatz müsstest du für deine Berechnung wohl schätzen. Das kann dieses Forum vermutlich auch nicht besser als du. Anhaltspunkte ergeben sich ggf. aus dem Lokalteil der örtlichen Zeitung, zumindest in meiner Kommune.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X