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Grundsteuer A BW Landwirtschaft alter Schuppen auf Wiese

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    Grundsteuer A BW Landwirtschaft alter Schuppen auf Wiese

    Wir haben eine Wiese die voll verpachtet ist auf der ursprünglich 2 ungenutzte alte Schuppen standen, einer wurde vor einiger Zeit wegen Verfalls schon abgerissen da steht nur noch ein Fundament der andere steht leer. Im Liegenschaftsregister ist die Fläche noch mit 'Gebäude und Freifläche Land und Forstwirtschaft' ausgewiesen. Ich denke daher taucht es im Geoportal auch als 'gemischte Nutzung' auf.

    So alte Schuppen gibt es ja viele - was macht man damit in der Grundsteuererklärung?

    Muss das in Hofstelle - was für mich eigentlich keinen grossen Sinn macht da es ja nicht genutzt wird? Wenn ja, wie wird denn sowas dann bewertet?
    Oder soll man es einfach mit in Grünland packen?
    Oder irgendwo ganz anders hin?

    Vielen lieben Dank
    Mady




    Zuletzt geändert von Mady; 15.01.2023, 18:11.

    #2
    Muss das in Hofstelle - was für mich eigentlich keinen grossen Sinn macht da es ja nicht genutzt wird? Wenn ja, wie wird denn sowas dann bewertet?
    Die überbaute Fläche gehört zur Hofstelle, Die Hofstellenflächen werden je Ar mit einem festen Eurowert bewertet und mit 18,6 multipliziert.

    Details müsste ich jetzt selbst erst nachschauen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24 - vielen lieben Dank, das habe ich mir schon fast gedacht. Die Berechnung habe ich auch gefunden, dabei bin ich aber über eine neue Frage gestolpert: Reicht es die Fläche auf der die Schuppen stehen/gestanden sind als 'Hofstelle' anzugeben oder muss ich dann auch noch ein Wirtschaftsgebäude definieren. In manchen Artikeln steht 'mit Hofstelle sind alle Wirtschaftsgebäude abgegolten', in anderen wieder dass man die Gebäude angeben muss. Bei letzterem stolpere ich dann gleich wieder über die Auswahl denn weder Flaschenweinerzeugzung noch Imkerei passt zu einem leerstehenden Schuppen. Hast Du da noch einen Tipp? Lieben Dank Mady

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        #4
        Bei letzterem stolpere ich dann gleich wieder über die Auswahl denn weder Flaschenweinerzeugzung noch Imkerei passt zu einem leerstehenden Schuppen
        So ist das ! Zu dem Gebäude selbst müssen deshalb keine Angaben gemacht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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