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Grundsteuer Nebengebäude "Gemischter Natur"

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    Grundsteuer Nebengebäude "Gemischter Natur"

    Hallo liebe Foristen,

    auf unserem Grundstück mit Einfamilienhaus steht ein Nebengebäude. Dieses Nebengebäude wurde vom Vorbesitzer Stück für Stück erbaut. Es begann als Bauhütte für den Hausbau während der Wintermonate (1962/1963). Im Laufe der Jahre wurde es um einen Gartenschuppen, ein Holzlager, zwei Autostellplätze, ein Hühnerstall und ein Plumpsklo erweitert (der gute Mann war Zimmerer im Sägewerk und hat das Schmuckstück aus anfallenden Resten zusammengezimmert).

    Jetzt steht da dieses Kunststück aus Holz und wir fragen uns: Ist das eine Garage? Ist das ein Gartenhaus? Was davon müssen wir angeben?

    Mit Dank und Gruß,
    Pica Pica

    #2
    [Was davon müssen wir angeben ?
    Das hängt vom Bundesland und von der Nutzfläche ab.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Bundesland ist Hessen. Nun sagt die Regelung, dass Garagen gar nicht angegeben werden müssen. Soll ich das jetzt auftrennen in den Teil der Garage ist und den Teil der nicht Garage ist?

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        #4
        Soll ich das jetzt auftrennen in den Teil der Garage ist und den Teil der nicht Garage ist?
        Das liegt in deinem Interesse und ist auch so gedacht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank!

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