Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Folgende Situation bereitet mir gerade Probleme: ich habe eine Immobilie die bis ca. 09/2021 gemischt genutzt wurde. Danach standen die gewerblich genutzten Flächen leer, bzw. wurden als Abstellfläche genutzt. Ab Januar 2022 wurden die Flächen zur privaten Wohnung umgebaut.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die ehemaligen Büroflächen, die ja zum Stichtag 01.01.2022 als Abstellräume genutzt wurden in Bayern weder als Wohn- noch Nutzfläche anzugeben sind?
Vielen Dank schonmal!
ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
Folgende Situation bereitet mir gerade Probleme: ich habe eine Immobilie die bis ca. 09/2021 gemischt genutzt wurde. Danach standen die gewerblich genutzten Flächen leer, bzw. wurden als Abstellfläche genutzt. Ab Januar 2022 wurden die Flächen zur privaten Wohnung umgebaut.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die ehemaligen Büroflächen, die ja zum Stichtag 01.01.2022 als Abstellräume genutzt wurden in Bayern weder als Wohn- noch Nutzfläche anzugeben sind?
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