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Grundsteuererklärung Bayern - Ehemals Gemischt Genutzte Gebäude

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    Grundsteuererklärung Bayern - Ehemals Gemischt Genutzte Gebäude

    Hallo zusammen,

    ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.
    Folgende Situation bereitet mir gerade Probleme: ich habe eine Immobilie die bis ca. 09/2021 gemischt genutzt wurde. Danach standen die gewerblich genutzten Flächen leer, bzw. wurden als Abstellfläche genutzt. Ab Januar 2022 wurden die Flächen zur privaten Wohnung umgebaut.
    Gehe ich richtig in der Annahme, dass die ehemaligen Büroflächen, die ja zum Stichtag 01.01.2022 als Abstellräume genutzt wurden in Bayern weder als Wohn- noch Nutzfläche anzugeben sind?

    Vielen Dank schonmal!

    #2
    ... dass die ehemaligen Büroflächen, die ja zum Stichtag 01.01.2022 als Abstellräume genutzt wurden in Bayern weder als Wohn- noch Nutzfläche anzugeben sind?
    Auf den Stichtag 01.01.2022 mag das zutreffen, aber sobald der Umbau abgeschlossen, musst du sowieso eine Fortschreibung

    auf den 01.01. des Folgejahres einreichen, so dass das Thema in der Praxis keine große Bedeutung hat, es sei denn, der Umbau zieht sich

    bis 2025 hin.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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