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Handwerkerleistung nicht berücksichtigt bei vorläufiger Steuerberechnung

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    Handwerkerleistung nicht berücksichtigt bei vorläufiger Steuerberechnung

    Hallo zusammen!

    Ich habe in der Einkommensteuererklärung für 2022 nicht unerhebliche Handwerkerleistungen für Renovierungsarbeiten eingegeben. Die Prüfung der Steuererklärung meldet mir keine Fehler, allerdings werden bei der unverbindlichen Steuerberechnung diese Handwerkerleistungen überhaupt nicht berücksichtigt. Die Lohnkosten liegen über der Höchstgrenze, aber das dürfte ja wohl nichts ausmachen.

    Ich glaube nicht, dass ich bei der Eingabe einen Fehler gemacht habe, hat das Programm einen Bug?

    Gruß

    Regina

    #2
    Die Steuerermäßigung spielt keine Rolle bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Sie wird ganz am Schluss von der errechneten Steuer abgezogen.

    Kommentar


      #3
      ... hat das Programm einen Bug?
      Ich habe im Entwurf für 2022 Handwerkerleistungen erfasst, die 20% Ermäßigung werden ganz normal von der tariflichen Einkommensteuer

      abgezogen. Es gibt keine Anhaltspunkte für einen Fehler in der Steuerberechnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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