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Grundsteuer Fehler bei Angaben zu Grund und Boden

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    Grundsteuer Fehler bei Angaben zu Grund und Boden

    Hey leider komme ich nicht weiter wie komme ich auf die Fläche des Grundstücks hier wird mir immer wieder ein Fehler angezeigt das die Fläche nicht zu den eingegeben Flurstücken passt Im Anhang ein Bild des Grundbuchs der Miteigentumsanteil beträgt 54/100000 ich hoffe das mir jemand helfen kann.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Mofeman; 15.01.2023, 15:50.

    #2
    Was für eine Art von Objekt ist das denn genau ? Gehören alle Flurstücke vollständig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hey es ist eine Ferienwohnung in einem großen Ferienpark mit vielen Wohnungen die vermietet wird der Miteigentumsanteil ist 54/100000
      Liebe Grüße Daniel

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        #4
        ... der Miteigentumsanteil ist 54/100000
        Den m²-Anteil am Grund und Boden muss man anhand der Miteigentumsanteile selbst berechnen.

        Der Rechenweg ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei GW1 Teilseite 3 sind die Flurstücke einzeln mit den Miteigetumsanteilen zu erfassen. Mit dem Taschenrechner die einzelnen Flurstücke zusammenzählen (also 96041) und durch den MEA 54/100000 (wenn alle gleich sind!) teilen. Dann das Ergebnis 51,86... auf volle m² abgerunden, also 51m², was bei GW2 Teilseite 4 beim Bodenrichtwert als Fläche des Grundstücks eintragen wird. Es ist übrigens egal, ob es sich um S-H oder M-V handelt, beide arbeiten nach dem Bundesmodell.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            Bei GW1 Teilseite 3 sind die Flurstücke einzeln mit den Miteigetumsanteilen zu erfassen. Mit dem Taschenrechner die einzelnen Flurstücke zusammenzählen (also 96041) und durch den MEA 54/100000 (wenn alle gleich sind!) teilen. Dann das Ergebnis 51,86... auf volle m² abgerunden, also 51m², was bei GW2 Teilseite 4 beim Bodenrichtwert als Fläche des Grundstücks eintragen wird. Es ist übrigens egal, ob es sich um S-H oder M-V handelt, beide arbeiten nach dem Bundesmodell.
            Vielen Dank jetzt hat es geklappt ich hatte einen kleinen Denkfehler weshalb ich auf falsche Zahlen gekommen bin

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