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NRW Grundsteuer Eigentumsverhältnisse bei 50/50 Mutter/Sohn

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    NRW Grundsteuer Eigentumsverhältnisse bei 50/50 Mutter/Sohn

    ich habe eine grundsätzliche Frage zur Angabe des Eigentumsverhältnisses Grundsteuer NRW.
    Was hake ich an bei der Konstellation, wenn das Grundstück/Haus zur Hälfte meiner Mutter und zur Hälfte mir ghört.
    Ist auch so im Grundbuch eingetragen.

    Kommt dann hier Bruchteilgemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen oder eher andere Grundstücksgemeinschaft zum tragen?

    Bei Bruchteilgemeinschaft, was eigentlich am besten passen würde, muss ich noch Daten zur Gemeinschaft angeben.
    Bei Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen habe ich jetzt beim Googlen gefunden, dass es sich hierbei um Personengesellschaften oder ähnliches handelt.


    Viele Grüße
    Andi

    #2
    Bei Bruchteilgemeinschaft, was eigentlich am besten passen würde, muss ich noch Daten zur Gemeinschaft angeben.
    Bruchteilgemeinschaft trifft auch zu. Da gibst du beim Namen eben Vor- und Nachname von euch beiden an.

    Bei der Anrede darf man trotzdem Grundstücksgemeinschaft auswählen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super, danke für die Antwort. Das war auch meine Tendenz.

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