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Grundsteuererklärung Anlage Grundstück Zeile 17/18

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    Grundsteuererklärung Anlage Grundstück Zeile 17/18

    Hallo liebe Community,

    was kommt rein in der Zeile: Zur wirtschaftlichen Einheit
    gehörender Anteil: Zähler und Nenner (Zeile 17/18)? Komm irgenwie nicht weiter...Es sind 2 EFH (ungefähr die selbe Wohnfläche) auf einem Grundstück (ein teil ist davon Wald) mit ein und derselben Flurstücknr.
    Danke im Voraus!
    Zuletzt geändert von Ixox87; 15.01.2023, 18:00.

    #2
    Wie viele Aktenzeichen hast du denn ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie viele Aktenzeichen hast du denn ?
      Zu jedem Gebäude habe ich ein separates Aktenzeichen und 2 Grundsteuerbescheide.

      Kommentar


        #4
        Wenn die Häuser kein Wohnungseigentum sind, musst du die Flurstücksfläche über Zähler und Nenner selbst auf die Häuser aufteilen,

        bei Wohnungseigentum ist die Aufteilung notariell geregelt. Wie groß ist denn der Waldanteil ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Wenn die Häuser kein Wohnungseigentum sind, musst du die Flurstücksfläche über Zähler und Nenner selbst auf die Häuser aufteilen,

          bei Wohnungseigentum ist die Aufteilung notariell geregelt. Wie groß ist denn der Waldanteil ?
          Danke für die schnelle Antwort. Laut Bayernatlas
          Amtliche Fläche 2.716 m²
          Tatsächliche Nutzung 1.607 m² Wohnbaufläche


          1.109 m² Wald
          Angehängte Dateien

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            #6
            Ist es eigentlich richtig, dass wir für jedes Gebäude Grundsteuer zahlen, obwohl es nur ein Grundstück ist?

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              #7
              Ist es eigentlich richtig, dass wir für jedes Gebäude Grundsteuer zahlen, obwohl es nur ein Grundstück ist?
              Ja sicher, nachdem das zwei wirtschaftliche Einheiten sind. Wenn es nur eine wirtschaftliche Einheit wäre, würde sich die Grundsteuer

              vielleicht ein wenig reduzieren, aber das hängt vom Bundesland ab. In Bayern ändert sich z. B. überhaupt nichts.

              Die Wohnbauflächen musst du über Zähler und Nenner aus der Gesamtfläche separieren, also z. B. 803 zu 2716 und 804 zu 2716.

              Für den Wald wirst du kein Aktenzeichen haben ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ja sicher, nachdem das zwei wirtschaftliche Einheiten sind. Wenn es nur eine wirtschaftliche Einheit wäre, würde sich die Grundsteuer

                vielleicht ein wenig reduzieren, aber das hängt vom Bundesland ab. In Bayern ändert sich z. B. überhaupt nichts.

                Die Wohnbauflächen musst du über Zähler und Nenner aus der Gesamtfläche separieren, also z. B. 803 zu 2716 und 804 zu 2716.

                Für den Wald wirst du kein Aktenzeichen haben ?
                Nein, für den Wald habe ich nichts. 803 zu 2716 - das wären 29 % der wirschatflichen Einheit oder? Wie notiert man das in der Anlage richtig?
                Müsste ich für jedes Aktenzeichen einen Hauptvordruck und eine Grundstück Anlage anfertigen?
                Danke nochmal für die Bemühungen.

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                  #9
                  Müsste ich für jedes Aktenzeichen einen Hauptvordruck und eine Grundstück Anlage anfertigen?
                  Ja das musst du. Wenn du eine Erklärung vorab übermittelst, kannst du die Erfassungsarbeit durch eine Datenübernahme in die zweite Erklärung

                  deutlich reduzieren.

                  Wie notiert man das in der Anlage richtig?
                  Du gibst die von mir genannten Werte als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück ein.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10


                    Du gibst die von mir genannten Werte als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück ein.[/QUOTE]
                    Also bei 17 - 803/804 und 18 - 2716?

                    und die letzte Frage zur Terrassenberechnung. Sollte man nur die überdachte Terasse angeben oder auch die Fläche, die unter freiem Himmel ist bzw. die Wege um das Haus herum?

                    1000Dank

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                      #11
                      Sollte man nur die überdachte Terasse angeben oder auch die Fläche, die unter freiem Himmel ist
                      Bei Baujahr nach 2003 muss man 25% der gesamten Terrasse angeben, die Wege um das Haus gehören nicht dazu.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12


                        Die Wohnbauflächen musst du über Zähler und Nenner aus der Gesamtfläche separieren, also z. B. 803 zu 2716 und 804 zu 2716.


                        Was mir gerade einfällt, dass 1607 m2 ja nicht komplett bebaut sind. Sollte man trotzdem die komplette Fläche auf 2 Häuser aufteilen?
                        Zuletzt geändert von Ixox87; 15.01.2023, 20:15.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Bei Baujahr nach 2003 muss man 25% der gesamten Terrasse angeben, die Wege um das Haus gehören nicht dazu.
                          Das ältere Haus ist 1958 erbaut worden, Wintergarten kam 1993 dazu. Terasse wurde 2008 gemacht (davor grünfläche). Zählt trotzdem alles oder?

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                            #14
                            Zählt trotzdem alles oder?
                            Ja, der Bau der Terrasse nach 2003 führt zu einer Neuberechnung der Wohnfläche. Siehe § 5 Satz 2 der Wohnflächenverordnung:

                            https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Was mir gerade einfällt, dass 1607 m2 ja nicht komplett bebaut sind. Sollte man trotzdem die komplette Fläche auf 2 Häuser aufteilen?
                              Ja, dass Wohnbauflächen nicht komplett mit Gebäuden überbaut sind, ist der Normalfall.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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