Hallo Gemeinde,
vermutlich wurde hierzu schon viel gefragt - irgendwie werde ich aber nicht so richtig fündig!
Es geht um "wirtschaftliche Einheit - Zähler/Nenner" im Bereich "Gemarkung/Flursrück"
Meine Eltern und ich sind eine Eigentümergemeinschaft (nennt sich das dann Bruchteilsgemeinschaft?)
Besitzverhältnis 50:50 wobei meine Eltern beide eingetragen sind somit ist das Verhältnis 50 : 25/25
Auf dem Grundstück befindet sich ein Haus - bestehend aus zwei getrennten Wohnungen übereinander und gilt daher vermutlich als Zweifamilien-Haus?.
Es wurden zwei Bescheid (Aktenzeichen) verschickt.
Ich wollte nun eine gemeinsame Erklärung abgeben - das sollte ja hoffentlich gehen.
Was muss ich nun bei "wirtschaftliche Einheit - Zähler/Nenner" eintragen?
1:1 da das Haus komplett zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehört?
Oder müssen da jetzt Bruchzahlen ermittelt werden?
Als Eigentümer habe ich alle 3 aufgeführt und würde hier bei "wirtschaftlicher Einheit" wie folg eintragen:
bei mir 1:1
bei meinen Eltern jeweils 1:2
Da 2 Aktenzeichen verschickt wurden - kann ich dies mit einer Erklärung erledigen und muss ich das zweite Aktenzeichen irgendwo melden - nicht dass wir hierüber eine "Mahnung" erhalten?
Vielen Dank für Eure Unterstützung & viele Grüße
Frank
vermutlich wurde hierzu schon viel gefragt - irgendwie werde ich aber nicht so richtig fündig!
Es geht um "wirtschaftliche Einheit - Zähler/Nenner" im Bereich "Gemarkung/Flursrück"
Meine Eltern und ich sind eine Eigentümergemeinschaft (nennt sich das dann Bruchteilsgemeinschaft?)
Besitzverhältnis 50:50 wobei meine Eltern beide eingetragen sind somit ist das Verhältnis 50 : 25/25
Auf dem Grundstück befindet sich ein Haus - bestehend aus zwei getrennten Wohnungen übereinander und gilt daher vermutlich als Zweifamilien-Haus?.
Es wurden zwei Bescheid (Aktenzeichen) verschickt.
Ich wollte nun eine gemeinsame Erklärung abgeben - das sollte ja hoffentlich gehen.
Was muss ich nun bei "wirtschaftliche Einheit - Zähler/Nenner" eintragen?
1:1 da das Haus komplett zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehört?
Oder müssen da jetzt Bruchzahlen ermittelt werden?
Als Eigentümer habe ich alle 3 aufgeführt und würde hier bei "wirtschaftlicher Einheit" wie folg eintragen:
bei mir 1:1
bei meinen Eltern jeweils 1:2
Da 2 Aktenzeichen verschickt wurden - kann ich dies mit einer Erklärung erledigen und muss ich das zweite Aktenzeichen irgendwo melden - nicht dass wir hierüber eine "Mahnung" erhalten?
Vielen Dank für Eure Unterstützung & viele Grüße
Frank
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