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Grundsteuer "wirtschaftliche Einheit - Zähler/Nenner"

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    Grundsteuer "wirtschaftliche Einheit - Zähler/Nenner"

    Hallo Gemeinde,

    vermutlich wurde hierzu schon viel gefragt - irgendwie werde ich aber nicht so richtig fündig!

    Es geht um "wirtschaftliche Einheit - Zähler/Nenner" im Bereich "Gemarkung/Flursrück"

    Meine Eltern und ich sind eine Eigentümergemeinschaft (nennt sich das dann Bruchteilsgemeinschaft?)

    Besitzverhältnis 50:50 wobei meine Eltern beide eingetragen sind somit ist das Verhältnis 50 : 25/25

    Auf dem Grundstück befindet sich ein Haus - bestehend aus zwei getrennten Wohnungen übereinander und gilt daher vermutlich als Zweifamilien-Haus?.
    Es wurden zwei Bescheid (Aktenzeichen) verschickt.

    Ich wollte nun eine gemeinsame Erklärung abgeben - das sollte ja hoffentlich gehen.

    Was muss ich nun bei "wirtschaftliche Einheit - Zähler/Nenner" eintragen?
    1:1 da das Haus komplett zur wirtschaftlichen Einheit des Grundstücks gehört?
    Oder müssen da jetzt Bruchzahlen ermittelt werden?

    Als Eigentümer habe ich alle 3 aufgeführt und würde hier bei "wirtschaftlicher Einheit" wie folg eintragen:
    bei mir 1:1
    bei meinen Eltern jeweils 1:2

    Da 2 Aktenzeichen verschickt wurden - kann ich dies mit einer Erklärung erledigen und muss ich das zweite Aktenzeichen irgendwo melden - nicht dass wir hierüber eine "Mahnung" erhalten?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung & viele Grüße
    Frank

    #2
    1. welches Bundesland?
    2. Ist das Wohnungseigentum?
    3. bei 2 AZ musst du normalerweise auch getrennte Erklärungen abgeben
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung.

      Bundesland = Bayern

      Ja - es handelt sich hier komplett um Eigentum
      -> Grundstück und Haus ist unser Eigentum

      Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das ich vor 20 Jahren aufgestockt habe. Wir haben dies dann auch alles im Grundbuch eintragen lassen - aber da werde ich auch nicht so richtig schlau.

      Die beiden Aktenzeichen sind ziemlich identisch und unterscheiden sich nur hinten raus
      .../.../..../.../001/.
      .../.../..../.../002/.

      Wie gesagt - es handelt sich ja um 1 Grundstück. Wenn ich jetzt 2 Erklärungen abgebe (ich mache dies auch für meine Eltern), dann melde ich das Grundstück + das Haus ja eigentlich 2x. Somit hatte ich verstanden, dass dies mit 1 Erklärung gemacht werden kann - eben auch für Angehörige.

      Vielen Dank & viele Grüße
      Frank

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        #4
        Das das eure Eigentum ist, war schon klar. Aber meine Frage, ob das Wohnungseigentum ist. Wahrscheinlich ja, aber das muss sich aus dem Grundbuch ergeben. Da musst du mal genau nachlesen. Hast du beide Anschreiben erhalten oder ging ein Anschreiben an deine Eltern?
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          dann melde ich das Grundstück + das Haus ja eigentlich 2x. Somit hatte ich verstanden, dass dies mit 1 Erklärung gemacht werden kann - eben auch für Angehörige.
          Zwei Aktenzeichen bedeuten zwei Erklärungen. Du musst die jeweiligen Anteile als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück erfassen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            Das das eure Eigentum ist, war schon klar. Aber meine Frage, ob das Wohnungseigentum ist. Wahrscheinlich ja, aber das muss sich aus dem Grundbuch ergeben. Da musst du mal genau nachlesen. Hast du beide Anschreiben erhalten oder ging ein Anschreiben an deine Eltern?
            ja - ist Wohnungseigentum - aber von Sondereigentum ist hier auch die Rede. Liegt vermutlich daran, da wir "über Kreuz" in den Wohnungen wohnen - also meine Eltern wohnen in meiner Wohnung und umgekehrt.

            Ein Anschreiben ging an mich und eines an meine Eltern.

            -> Du musst die jeweiligen Anteile als Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück erfassen.
            Aber das ist ja das Problem und die Frage. WAS konkret trage ich ein.

            Und dann wirklich 2 Erklärungen?
            Ich melde also 2x das gleiche Grundstück und die gleichen Wohnungen/Eigentümer usw.?

            Danke & Gruß
            Frank

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              #7
              Ich melde also 2x das gleiche Grundstück und die gleichen Wohnungen/Eigentümer usw.?
              Nein, zu erfassen ist jeweils nur eine Wohnung mit dem/den jeweiligen Eigentümer(n). Also eine Erklärung für die Eltern und eine für dich.

              Maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch, nicht, wer da tatsächlich wohnt

              Der Zähler und Nenner für die Zeile 6 ergibt sich aus den mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteilen am Grundstück.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Landjunge Warum hängst du dich an Themen mit ganz anderer Fragestellung an ? Auch noch ein anderes Bundesland !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Oh, Sorry, dachte eigentlich ich wäre hier richtig. Mach mich noch mal auf Suche.

                  Kommentar


                    #10
                    Oh, Sorry, dachte eigentlich ich wäre hier richtig. Mach mich noch mal auf Suche.
                    Mach ein neues Thema auf, das ist am einfachsten: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Nein, zu erfassen ist jeweils nur eine Wohnung mit dem/den jeweiligen Eigentümer(n). Also eine Erklärung für die Eltern und eine für dich.

                      Maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch, nicht, wer da tatsächlich wohnt

                      Der Zähler und Nenner für die Zeile 6 ergibt sich aus den mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteilen am Grundstück.



                      Servus Charlie,

                      sorry - i glaub, i checks immer no net so richtig!!


                      Ich mach also eine Erklärung mit MEINEM Aktenzeichen und mit MEINER Wohnung
                      Grundstück z.B. 1000m², Wohnung 120m²
                      Eigentümer = Bruchteilsgemeinschaft
                      Angaben = Anrede Grundstücksgemeinschaft + Namen + Adresse
                      3x Eigentümer (ich + Eltern) - dort bei Anteil wirtschaftliche Einheit
                      bei mir 1 - 1
                      bei meinen Eltern je 1 - 2

                      dann bei der Anlage Grundstück (BayGrSt 2)
                      nur meine Wohnung (z.B. Wohnung EG)
                      und unter Gemarkung/Flurstück "zu wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" = 1 - 1


                      Dann mache ich eine Erklärung für meine Eltern mit IHREM Aktenzeichen und IHRER Wohnung (die ist etwas kleiner - dürfte aber für´s ausfüllen keine Rolle spielen?)
                      -> der Rest ist aber völlig identisch

                      Passt das so?
                      Wird dann so berücksichtigt, dass das Grundstück jeder Partei zu 50% gehört + die entsprechende Wohnung?

                      So richtig logisch kling das für mich nicht - da es ja 1 Haus auf 1 Grundstück ist.
                      Hat aber vielleicht auch nichts mit Logik zu tun...!?

                      Danke & Gruß
                      Frank

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                        #12
                        Du checkst es immer noch nicht, das siehst du richtig. Die wirtschaftliche Einheit ist das jeweilige Wohnungseigentum,

                        auch wenn das in Bayern nicht abgefragt wird. Darauf ist die Erklärung zu beschränken. Bei deiner Wohnung bist du Alleineigentümer,

                        bei deinen Eltern ist Ehegatten auszuwählen. Nur die Angaben zum Flurstück kommen in beiden Erklärungen vor.

                        Genau deswegen gibt es ja die 2 Aktenzeichen. https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Es scheint kompliziert, ist im Grund genommen einfach und logisch. Löse dich mal von den bisherigen Gedanken und setze neu an:

                          1. Du hast ein für dich ein eigenes Aktenzeichen und machst nur für dich eine Erklärung. Als wirtschaftliche Einheit gibst du die komplette Grundstücksgröße (z.B. 1000m²) an, als Zähler 1 und Nenner 2. Das besagt, dass du hier nur die Hälfte vom Grundstück erklärst. Genau so machst du es dann später auch bei der 2 Erklärung für deine Eltern, so dass du keine doppelten Grundsteuern für das Grundstück bezahlst. Ok? Als Eigentümer trägst du dich als Alleineigentümer ein (als Zähler 1 und Nenner 1). Beim Bodenrichtwert trägst wiederum nur die Hälfte der Grundstücksgröße ein (z.B. 1000 / 2 = 500m²). Soweit verständlich? Wenn du die restlichen Daten eingetragen hast, bist du fertig und kannst die Ergaben "Prüfen". Ich würde dir aber raten, die Erklärung dann erst mal "Speichern und verlassen" zu sichern. Abschicken kannst es später immer noch.

                          2. Jetzt machst du eine neue Erklärung für deine Eltern mit dem anderen Aktenzeichen. Zur wirtschaftlichen Einheit siehe oben. Als Eigentümer trägst du hier Ehepaar ein und führst die beiden Personen einzeln als Eigentümer auf mit jeweils Zähler 1 und Nenner 2 (weil jedem nur die Hälfte von dieser wirtschaftlichen Einheit gehört). Beim Bodenrichtwert siehe wieder oben. Die restlichen Daten eintragen und wiederum "Speichern und verlassen".

                          Jetzt hast du beide Erklärungen als Entwurf gespeicht, kannst eine Nacht darüber schlafen bzw. die Erklärungen nochmals mit deinen Eltern abstimmen und dann nacheindern absenden. Juhu, fertig! ;-)
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Beim Bodenrichtwert trägst wiederum nur die Hälfte der Grundstücksgröße ein (z.B. 1000 / 2 = 500m²).
                            Der wird doch in Bayern gar nicht abgefragt, man gibt nur Zähler und Nenner des eigenen Anteils ein.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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                              #15
                              Ach Mist, bin ich etwa schon wieder in eine Bayern-Falle getappt?! Ich sollte mich bei Fragen zurückhalten, die Bayern betreffen. Ihr seid aber auch ein merkwürdiges Volk. Merkwürdig, aber trotzdem liebenswürdig. ;-)
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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