Ich habe in einem MFH eine Wohnung ca. 128 qm und zeitgleich zusätzlich im gleichen Flurstück ca. 30 qm große Soutterrainräume als Sonderkeller erworben, die direkt über eine Wendeltreppe angebunden sind. Es existieren zwei verschiedene Grundbucheinträge, aber nur ein Aktenzeichen für die Wohnung.
Habe auch aktuell keine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Bayern) für die Souterrainräume erhalten
Zwei Räume haben ausreichend Tageslicht, ein größerer Raum wird auf der Fensterseite komplett vom darüberliegenden Balkonen überschattet und hat praktisch kein Tageslicht.
Das MFH mit umgebenden Garten wurde etwas in den Hang gebaut, so dass auf der Souterrainseite Sonderkeller mit größeren Fenstern liegen und auf der gegenüberliegenden Kellerseite nur Funktionsräume, Waschküche Heizungskeller etc. untergebracht sind.
Muss ich die Räume im Keller/Soutterain als Wohn- oder Nutzräume oder gar nicht angeben, nachdem sie im Keller liegen?
Habe auch aktuell keine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Bayern) für die Souterrainräume erhalten
Zwei Räume haben ausreichend Tageslicht, ein größerer Raum wird auf der Fensterseite komplett vom darüberliegenden Balkonen überschattet und hat praktisch kein Tageslicht.
Das MFH mit umgebenden Garten wurde etwas in den Hang gebaut, so dass auf der Souterrainseite Sonderkeller mit größeren Fenstern liegen und auf der gegenüberliegenden Kellerseite nur Funktionsräume, Waschküche Heizungskeller etc. untergebracht sind.
Muss ich die Räume im Keller/Soutterain als Wohn- oder Nutzräume oder gar nicht angeben, nachdem sie im Keller liegen?
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