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    Souterrain

    Ich habe in einem MFH eine Wohnung ca. 128 qm und zeitgleich zusätzlich im gleichen Flurstück ca. 30 qm große Soutterrainräume als Sonderkeller erworben, die direkt über eine Wendeltreppe angebunden sind. Es existieren zwei verschiedene Grundbucheinträge, aber nur ein Aktenzeichen für die Wohnung.
    Habe auch aktuell keine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Bayern) für die Souterrainräume erhalten
    Zwei Räume haben ausreichend Tageslicht, ein größerer Raum wird auf der Fensterseite komplett vom darüberliegenden Balkonen überschattet und hat praktisch kein Tageslicht.
    Das MFH mit umgebenden Garten wurde etwas in den Hang gebaut, so dass auf der Souterrainseite Sonderkeller mit größeren Fenstern liegen und auf der gegenüberliegenden Kellerseite nur Funktionsräume, Waschküche Heizungskeller etc. untergebracht sind.
    Muss ich die Räume im Keller/Soutterain als Wohn- oder Nutzräume oder gar nicht angeben, nachdem sie im Keller liegen?
    Zuletzt geändert von Ekazir48; 15.01.2023, 19:01.

    #2
    Kellerräume muss man nur dann als Wohnfläche erklären, wenn als Aufenthaltsräume genutzt werden und auch genutzt werden dürfen

    Die Grundflächen von Zubehörräumen brauchen Sie nicht in der Erklärung eintragen. Zubehörräume sind unter anderem:
    • Kellerräume, soweit es sich nicht um Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrechts handelt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die zügige Antwort.
      Ist es richtig, dass die Räume keine Aufenthaltsräume sind, wenn die Raumhöhe nur 2,20 cm ist und der Unterrand des Fensters 1,20 über dem Fußboden beginnt?

      Mit freundlichen Grüßen

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        #4
        Die Raumhöhe allein ist oft kein belastbares Kriterium, die Fensterflächen sind es eher. Ich habe die Vorschriften der BayBO

        nicht wirklich im Kopf, meine Befassung mit Baurecht liegt fast 40 Jahre zurück. https://www.gesetze-bayern.de/Conten...ookieSupport=1

        Bei der lichten Höhe spielt die Gebäudeklasse eine wesentliche Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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