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Grundsteuer NRW - Grundstücksart, Gebäudeart und Bruttogrundfläche

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    Grundsteuer NRW - Grundstücksart, Gebäudeart und Bruttogrundfläche

    Hallo zusammen,

    ich bin nach viel Lektüre und einem Telefonat mit dem lokalen Finanzamt gefühlt immer noch nicht sicher, was meine Angaben in der Grundsteuererhebung NRW angeht und bitte einmal die Schwarmintelligenz hier um Hilfe.

    Ich besitze in einem Gebäudekomplex Arztpraxisräumlichkeiten, die ich vermietet habe. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich meiner Ansicht nach als Grundstücksart um ein Geschäftsgrundstück (es gibt zwar wenige Wohnungen, aber über 80% sind es Arztpraxen, Rechtsanwaltsbüros und Ladenflächen).

    Damit lande ich bei "Nichtwohngrundstücken zum Sachwert", wo ich bei der Gebäudeart unsicher bin. Ich dachte eigentlich "Bürogebäude, Verwaltungsgebäude", aber verschiedentlich wurde bei meiner Netzrecherche "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)" als korrekt dargestellt. Der Finanzbeamte wollte sich da auch nicht festnageln lassen ... Ich persönlich finde es schon irritierend, auf die Frage nach einer Gebäudeart mit Grundstück zu antworten.

    Bei der Frage nach der Bruttogrundfläche herrscht totale Konfusion, auch bei diversen Threads hier im Forum. Meiner Ansicht nach macht es ja nur Sinn, die Fläche meiner Praxis (130qm) anzugeben und nicht die des gesamten Gebäudekomplexes. Diese Daten hätte ich auch gar nicht. Ich wollte die QM-Zahlen meiner Praxis mit 1,55 multiplizieren (130x1,55=202qm), da auf diesen Berechnungsfaktor mehrfach verwiesen wurde (Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/383088/ : "Für die übrigen Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzten Grundstücke kann analog zum Wohnungs- und Teileigentum ein Umrechnungsfaktor von 1,55 mal der Wohn- und Nutzfläche (Wohnfläche der Wohnungen und die Nutzfläche der Gewerbeeinheiten, jedoch ohne Keller) hilfsweise zur Ermittlung der BGF herangezogen werden."). Liege ich damit richtig?

    Ich danke herzlich für jeden Tipp!
    Zuletzt geändert von Habitus23; 15.01.2023, 18:39.

    #2
    Meines Erachtens hast du von der Grundstücksart her Teileigentum, bei der Gebäudeart musst du hier aussuchen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html

    Das mit dem Umrechnungsfaktor 1,55 für die BGF auf Basis der Hauptnutzflächen sollte für eine Arztpraxis passen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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