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Grundsteuer BW – Wie gebe ich eine separate Garage (landwirtschaftliche Fläche) an?

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    Grundsteuer BW – Wie gebe ich eine separate Garage (landwirtschaftliche Fläche) an?

    Hallo miteinander,

    ich komme leider nicht weiter, da ich nicht weiß, wie eine separate Garage in der Grundsteuererklärung für Baden-Württemberg angegeben wird.

    Die Garage ist freistehend und liegt auf einem eigenen Flurstück. Bei der Art der Nutzung ist "landwirtschaftliche Fläche" angegeben.

    Wenn ich nun im Hauptvordruck (GW1) unter 1 - Angaben zur Feststellung --> Art der wirtschaftlichen Einheit: "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)" auswähle, muss ich ja die Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) hinzufügen und ausfüllen. Jedoch finde ich hier keine für mich logische Erklärung, die Garage unter Art der Nutzung anzugeben. Wähle ich 1 Landwirtschaftliche Nutzung, muss ich noch eine Ertragsmesszahl angeben. Aber vielleicht bin ich auch auf einem ganz falschen Weg...
    Deshalb meine Frage: Wie gebe ich die Garage richtig an?

    Ich danke schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten!

    #2
    Hast du denn für dafür ein eigenes Aktenzeichen? Wie groß ist das Flurstück auf dem die Garage steht? Gehört dir das Grundstück oder wurde die Garage auf fremden Grund gebaut?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ja, für die Garage ist ein eigenes Aktenzeichen vorhanden. Die Fläche für das Flurstück beträgt 68m2. Und das Grundstück gehört mir.

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        #4
        Wenn du tatsächlich aufgefordert worden bist, eine Grundsteuererklärung für einen landwirtschaftlichen Betrieb aufzugeben (sh. Anschreiben), dann wirst du das wohl tun müssen - obwohl ich das in diesem Fall für Quatsch halte. Nach meinem Verständnis muss das Garagengrundstück als unbebautes Grundstück erklären werden, also mittels GW2. Bei so einer kleinen Grundstücksgröße wird ohnehin kein großer Unterschied bei der Grundsteuerberechnung herauskommen. Ich würde mich aber mal zur Sicherheit telefonisch an das zuständige Finanzamt wenden, um hier Klarheit zu schaffen. Oder einfach GW3 mit Ertragsmesszahl 0 ausfüllen und im Hauptvordruck bei "Ergänzende Angaben" das Problem schildern. Dann wird sich das Finanzamt ohnehin der Fall separat betrachten.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          obwohl ich das in diesem Fall für Quatsch halte
          Das ist auch Quatsch. Ein unbebautes Grundstück ist es aber auch nicht. Ich würde unter Ergänzende Angaben die Zusammenlegung mit dem Haus

          beantragen, die Garage gehört ja zur Wohnnutzung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            HundKatzeMaus danke, ich werde aufgrund der Überlegung von Charlie24 wohl erstmal beim Finanzamt anrufen und nachfragen, ob und wie sich das Grundstück des Hauses mit dem der Garage zu einem Aktenzeichen zusammenlegen lassen. Das klingt für mich am Sinnvollsten.

            Das Problem ist jetzt nur, dass ich die Grundsteuer fürs Haus schon ausgefüllt und abgeschickt habe.

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              #7
              Das ist aber kein Problem. Neues Formular aufrufen und die Daten von der bereits abgegebenen Erklärung übernehmen, korrigieren und nochmal senden. Die neue Erklärung ersetzt beim FA automatisch die alte Erklärung.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Stimmt, ist mir sogar gerade eingefallen, dass ich den Fall schonmal hatte, dass ich eine Erklärung mit einer neuen berichtigt habe.

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