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Miteigentumsanteil stimmt nicht

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    Miteigentumsanteil stimmt nicht

    Hallo,

    Ich melde mich aus Baden-Württemberg.
    Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Zwei-Familien Haus. Die andere Wohnung gehört meinem Onkel.
    ​​​​​​Das Grundstück ist 811quadratmeter gross, meine Wohnung hat 74quadratmeter. Als Miteigentumsanteil steht im Grundbuch das mir 43/100 gehören. Wobei ich da schon stutzig wurde, weil die Teile nicht als Teil von 1000 angegeben werden, sondern von 100.
    Gebe ich das so ein beträgt die Fläche die mir gehört 348quadratmeter. 43prozent von 811.Nun ist es aber so das in der Teilungserklarung steht das der gesamte Garten ausschliesslich meinem Onkel gehört. Ich darf ihn auch nicht nutzen. Mir gehört nur meine Wohnung und ein Stellplatz vorm Haus. Ich bin nicht bereit für 348quadratmeter Grundsteuer zu zahlen, wenn mir nur 74quadratsmeter und ein stellpatz gehören.
    Ich habe bei der Gemeinde nachgefragt und dort wurde mir gesagt das sich die 43/100 nur auf den bebauten Teil, also die insgesamte Wohnfläche bezieht. Und dann stimmt es auch, von der bewohnten Gesamtfläche von beiden Wohnungen besitze ich 43 Prozent. Aber wie gebe ich ein das mir vom Grundstück gar nichts gehört? Oder muss ich meinen Miteigentumsanteil selbst ausrechnen und die 43/100 die im Grundbuch stehen ignorieren?
    Wie kann ich das korrekt eingeben?
    Zuletzt geändert von Ecki1234; 16.01.2023, 13:56.

    #2
    Ich bin nicht beriet für 348quadratmeter Grundsteuer zu zahlen, wenn mir nur 74quadratsmeter und ein stellpatz gehören.
    Das wirst du aber nicht vermeiden können, maßgeblich ist dein Miteigentumsanteil laut Grundbuch. Wenn deinem Onkel

    das alleinige Nutzungsrecht am Garten zusteht, kannst du ihn ja fragen, ob er dir einen Teil der Grundsteuer erstattet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In der Teilungserklärung steht das er ein alleiniges Sondernutzungsrecht am Garten hat. Dazu gibt es Pläne wo schraffiert ist was alles zu seiner Wohnung gehört. Der gesamte Garten. Das hat der vorbesitzer so gemacht da der unten gewohnt hat und die obere Wohnung (meine) vermietet war.
      Also muss man für ein Grundstück Grundsteuer zahlen obwohl man es nicht betreten darf?

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        #4
        Zudem noch die Frage was in Zeile 4 einzutragen ist bei Eigentumsverhältnisse. Die Wohnung gehört mir allein, muss ich das dann so eintragen? Oder sind wir eine Bruchteilgemeinschaft da uns ja Flächen wie Keller, Treppenhaus etc. nur als Bruchteile gehören? Oder sind wir eine Grundstücksgemeinschaft. Die Begriffe versteht doch kein Laie

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          #5
          Wenn du beim Kauf der Eigentumswohnung das eingetragene Sondernutzungsrecht so übernommen hast, dann musst du auch damit leben. Die Grundsteuer wird nach dem Miteigentumsanteil berechnet, die Nutzungsrechte bleiben außer Acht. Das ist in diesem Fall für dich zwar ärgerlich, ist aber so.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Die Wohnung gehört mir allein, muss ich das dann so eintragen?
            Ja, du bist Alleineigentümer deines Wohnungseigentums.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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