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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler Nenner

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    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil Zähler Nenner

    Hallo!

    Wir mühen uns grad mit der Grundsteuererklärung (Niedersachsen) meiner Oma ab und wissen jetzt nicht, was unter dem Punkt "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" bei "Zähler" und "Nenner" einzutragen ist. Es handelt sich um ein Grundstück/Flurstück von 1.814m² mit zwei Häusern, dass einer aus zwei Personen bestehenden Erbengemeinschaft je zur Hälfte gehört. Worauf beziehen sich "Zähler" und "Nenner"? Was muss da eingetragen werden? Wir haben schon andere Threads hier im Forum gelesen, aber verstehen das einfach nicht. Die Beispiele der Ausfüllhilfe helfen uns auch nicht weiter. Könnt ihr uns das bitte erklären und uns weiterhelfen?

    Verzweifelte Grüsse,
    Verwirrte Enkelin
    Zuletzt geändert von Verwirrte Enkelin; 16.01.2023, 13:02.

    #2
    Wenn das Grundstück mit den 2 Häusern nur eine wirtschaftliche Einheit ist, es also nur ein Aktenzeichen für alles gibt,

    dann ist in Zeile 6 als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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