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Grundsteuer HH - 2 Flurstücke im Grundbuch

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    Grundsteuer HH - 2 Flurstücke im Grundbuch

    Unser Grundstück der WEG ist 1220 qm groß auf einem Flurstück. Ein Teil (400 qm Grünfläche/Baufläche) hinten im Garten gehörte dem Bauherrn und dort hätte man auch noch bauen können. Jetzt hat der Bauherr diese 400 qm Fläche verkauft und die Vermessungsfirma hat aus einem Flurstück, zwei Flurstücke gemacht. 1x 820 qm und 1x 400 qm, somit stehen jetzt 2 Flurstücke im Grundbuch.

    Vor der Fortführung = Flurstück 1234 mit 1220 qm
    Nach der Fortführung = Flurstück 5678 mit 820 qm
    Nach der Fortführung = Flurstück 5679 mit 400 qm

    Muss ich nun beide neuen Flurstücke jeweils mit meinem Anteil 856/10000 eintragen?

    Danke schon mal für die Hilfe.

    Gruß Toschi

    #2
    Muss ich nun beide neuen Flurstücke jeweils mit meinem Anteil 856/10000 eintragen?
    Auf Anhieb verstehe ich den Sachverhalt jetzt nicht. Du schreibst:

    Ein Teil (400 qm Grünfläche/Baufläche) hinten im Garten gehörte dem Bauherrn
    Was soll ich mir darunter genau vorstellen ?

    Und bist du nach dem Verkauf dieser Teilfläche dort überhaupt noch mit einem Miteigentumsanteil eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich verstehe das auch nicht. Der sog. Bauherr kann doch nicht einfach deine Anteile am Grundstück verkaufen. Hast du dem Verkauf denn zugestimmt und einen Erlös aus dem Verkauf erhalten? Das ist sehr merkwürdig. Was steht denn nun im Grundbuch? Du musst dir am Besten einen aktuellen einfachen Grundbuchauszug anfordern um die Situation zu klären.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Moin ihr beiden,

        konnte mich nicht besser ausdrücken.

        Grundbuch vor der Teilung:
        Miteigentumsanteil an dem Grundstück 856/10000
        Gebäude- und Freifläche, Wohnen
        Flurstück 1234 = 1220 qm

        Grundbuch nach der Teilung:
        Miteigentumsanteil an dem Grundstück 856/10000
        Gebäude- und Freifläche, Wohnen
        Flurstück 1234 = 1220 qm (ist auch so unterstrichen)
        Flurstück 5678 = 820 qm
        Flurstück 5679 = 400 qm

        Wir 7 Eigentümer haben zusammen 6700/10000 Anteile laut Teilungserklärung, der Bauherr hat 3300/10000 Anteil und das wohl nur an diesen 400 qm.

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          #5
          Das mag ja sein, dass sein Anteil (genau genommen 402,6m²) fast dem kleinen Flurstück entspricht, aber es gehört ihm nicht alleine! Sein Anteil war und ist (und damit auch für den neuen Eigentümer) 3300/10000 von der Gesamtfläche vor und nach der Teilung, d.h. dir gehört nach wie vor ein Miteigentumsanteil von 816/10000 an beiden Flurstücken. Wenn da also jemand bauen will, geschieht das auch auf deinem Anteil.

          Der 'Bauherr' wollte sicher etwas anderes bezwecken, aber ich fürchte für ihn, dass das in die Hose ging. Du kannst ja mal beim Notar nachfragen, was das ganze soll. Verstehen kann ich das so nicht.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Der Bauherrr hat auch das Sondernutzungsrecht an diesem Grundstücksteil da es mal für ein weiteren Hausbau geplant war und seine Anteile kommen dann wohl erst nach der Fertigstellung ins Spiel.

            Eingangsfrage: Muss ich nun beide neuen Flurstücke jeweils mit meinem Anteil 856/10000 eintragen?

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              #7
              Ja, dein Miteigentumsteil 856/10000 beruht der Teilung auf beide Flurstücke. Das Sondernutzungsrecht spielt dabei keine Rolle.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Alles klar, danke dir.

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