Unser Grundstück der WEG ist 1220 qm groß auf einem Flurstück. Ein Teil (400 qm Grünfläche/Baufläche) hinten im Garten gehörte dem Bauherrn und dort hätte man auch noch bauen können. Jetzt hat der Bauherr diese 400 qm Fläche verkauft und die Vermessungsfirma hat aus einem Flurstück, zwei Flurstücke gemacht. 1x 820 qm und 1x 400 qm, somit stehen jetzt 2 Flurstücke im Grundbuch.
Vor der Fortführung = Flurstück 1234 mit 1220 qm
Nach der Fortführung = Flurstück 5678 mit 820 qm
Nach der Fortführung = Flurstück 5679 mit 400 qm
Muss ich nun beide neuen Flurstücke jeweils mit meinem Anteil 856/10000 eintragen?
Danke schon mal für die Hilfe.
Gruß Toschi
Vor der Fortführung = Flurstück 1234 mit 1220 qm
Nach der Fortführung = Flurstück 5678 mit 820 qm
Nach der Fortführung = Flurstück 5679 mit 400 qm
Muss ich nun beide neuen Flurstücke jeweils mit meinem Anteil 856/10000 eintragen?
Danke schon mal für die Hilfe.
Gruß Toschi
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