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Grundsteuer NRW - mehrere Flurstücke (Stellplatz, Einzelgarage) - Verständnisfragen

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    Grundsteuer NRW - mehrere Flurstücke (Stellplatz, Einzelgarage) - Verständnisfragen

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich habe zwar schon viele Beiträge gelesen, aber meine Frage(n) wurden bisher noch nicht abschließend behandelt.

    Im Informationsschreiben des FA sind insgesamt 5 Flurstücke (was auch den Tatsachen entspricht) aufgeführt, da diese auch im Notar- / Kaufvertrag erwähnt sind.
    Das sind im Einzelnen:
    • 188 qm (Einfamilienhaus + Garten)
    • 25 qm (Einzelgarage)
    • 12 qm (separater Stellplatz)
    • 94 qm (Weg hinter unserem Garten - davon Anteil 1/9 )
    • 74 qm (Weg vor dem Haus - davon Anteil 1/4)
    Müssen hier wirklich alle fünf Flurstücke unter Punkt 3 in GW 1 eingetragen werden? Bebaut sind ja nur die 188 qm, der Rest ist nicht bebaut, oder gehört alles zur "wirtschaftlichen Einheit"?

    Trage ich in GW 2 nun nur eine Grundstücksart (Einfamilienhaus) ein, oder muss ich die anderen , nicht bebauten, auch noch irgendwie erwähnen?

    Bei Punkt 4 habe ich jetzt die o.g. Quadratmeter (bei den Wegen anteilig) addiert (sind gerundet 257 qm) und dort mit dem einheitlichen Bodenwert eingetragen. Ist das so richtig?

    Bei den Angaben zum Haus / Wohnung habe ich jetzt die Wohnfläche eingetragen. Was mache ich mit der Frage zur Garage? Die habe ich ja oben schon als Flurstück separat aufgeführt. Muss ich jetzt trotzdem "ja" antworten? Wird die Garage dann ggf. doppelt gezählt?

    Ich freue mich auf eure Antworten und Hinweise.
    Danke im Voraus.

    VG
    Toddy75


    #2
    Die Fragen wurden hier alle sicher schon mehrfach beantwortet. Alle Flurstücke gehören ganz oder anteilig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit,

    nämlich dem Einfamilienhaus, weshalb auch alle Flurstücke in GW1 erfasst werden müssen. Zähler und Nenner sind 1 und 1 bzw. 1 und 4

    sowie 1 und 9. Es ist auf Seite 5 Teilseite 2 von GW2 nur 1 Stellplatz einzutragen, der Stellplatz im Freien zählt nicht. Stellplätze in Garagen

    werden einheitlich mit 35,00 € monatlicher Nettokaltmiete bewertet, mit der Bewertung des Grund und Bodens hat das nichts zu tun
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja, wenn du keine separaten Akzenzeichen hast, musst du alle Grundstücke in GW1 angeben und alles gehört zur wirtschaftlichen Einheit. In GW2 ist Grundstücksart Einfamilienhaus korrekt, weitere Angaben brauchst du da nicht machen. Bei Punkt 4 habe ich aber 253m² berechnet: 188 + 25 + 12 + 10,4 (1/9 von 94) + 18,5 (1/4 von 74) = 253,9, abgerundet 253m². Wo ist der Fehler? Bei der Garage hast ja bisher nur das Grundstück mit aufgeführt, nicht die Garage selbst; du musst sie also noch als Garage angeben.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Hallo zusammen,

        vielen Dank für die Hinweise und Erläuterungen. Ich habe gerade gesehen, dass der Stellplatz 15 qm hat, nicht 12, und es dann doch 256,94 qm sind; abgerundet 256.

        VG

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