Hallo ich hab nee Frage und zwar haben wir zwei Flurstücke auf dem einen steht das Einfamilienhaus und auf dem anderen nur eine Mehrfachgarage.bei gw2 Teil 5 hab ich jetzt beide Grundstücke angelegt.bei den Garagen wo kann ich jetzt den Nutzflächen wert eingeben weil da steht ja bei Angaben zu Wohn-Nutzfläche Wohnung mit Wohnfläche 60 usw aber wir haben dort ja keine Wohnung sondern nur Garage?oder muss ich die beim Einfamilienhaus hinzuzählen?LG
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Keine Ankündigung bisher.
Garage
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Die Garage gehört zum Einfamilienhaus und wenn das Bundesland angegeben wäre, wüssten wir, wo bzw. wie die Garage zu erklären istFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das Garagenflurstück wird ganz normal in GW1 erfasst, bei identischem Bodenrichtwert ist in Zeile 4 von GW2 die m²-Summe beider Flurstücke einzutragen.
Auf Seite 5 Teilseite 2 von GW2 gibt man die Anzahl der Stellplätze der Mehrfachgarage an, damit ist alles erklärt. Nutzflächen werden nicht abgefragt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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