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    Garage

    Hallo ich hab nee Frage und zwar haben wir zwei Flurstücke auf dem einen steht das Einfamilienhaus und auf dem anderen nur eine Mehrfachgarage.bei gw2 Teil 5 hab ich jetzt beide Grundstücke angelegt.bei den Garagen wo kann ich jetzt den Nutzflächen wert eingeben weil da steht ja bei Angaben zu Wohn-Nutzfläche Wohnung mit Wohnfläche 60 usw aber wir haben dort ja keine Wohnung sondern nur Garage?oder muss ich die beim Einfamilienhaus hinzuzählen?LG

    #2
    Die Garage gehört zum Einfamilienhaus und wenn das Bundesland angegeben wäre, wüssten wir, wo bzw. wie die Garage zu erklären ist
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ups tut mir leid vergessen Rlp

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        #4
        Das Garagenflurstück wird ganz normal in GW1 erfasst, bei identischem Bodenrichtwert ist in Zeile 4 von GW2 die m²-Summe beider Flurstücke einzutragen.

        Auf Seite 5 Teilseite 2 von GW2 gibt man die Anzahl der Stellplätze der Mehrfachgarage an, damit ist alles erklärt. Nutzflächen werden nicht abgefragt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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