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Grundsteuer NW – 2 Häuser gemischte Nutzung auf Grundstück

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    Grundsteuer NW – 2 Häuser gemischte Nutzung auf Grundstück

    Hallo zusammen.

    Ich tue mich schwer mit der Grundsteuererklärung für ein Grundstück, auf dem 2 Gebäude sind. Gebäude 1 ist ein Lager mit angeschlossenem kleinen Büro, Gebäude 2 ein reines Wohnhaus. Die Flächen sind 200qm für Gebäude 1 (davon 25qm Büro) und 154qm für Gebäude 2. Aufgrund dieser Flächenaufteilung habe ich das jetzt so verstanden, dass es sich um ein gemischt genutztes Grundstück handelt und ich damit nur Angaben zum Sachwert machen muss.

    Jetzt habe ich ein Verständnisproblem zur Gebäudeart:

    Für Gebäude 1 wähle ich „Lagergebäude mit bis zu 25 Prozent Mischnutzung. Aber was für eine Gebäudeart wähle ich für das Wohnhaus? Keine der vorgeschlagenen Gebäudearten passt so richtig, da es tatsächlich ein reines Wohnhaus ist. Oder wähle ich trotzdem "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)" aus?

    Danke für Eure Hilfe!
    Tinni
    Zuletzt geändert von Tinni; 16.01.2023, 23:26.

    #2
    Oder wähle ich trotzdem "Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)" aus?
    Es steht im Sachwertverfahren nichts anderes zur Auswahl: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Ja, eben weil das nicht so genau passt hatte ich gedacht, ich habe einen Denkfehler und es wäre falsch. Das heißt für mich aber ja jetzt auch, dass ich statt der Wohnfläche die Bruttogrundfläche herausfinden muss. Wie das jetzt geht, weiß ich noch nicht, denn das Haus ist aus dem 18. Jahrhundert, also keine Baupläne oder ähnliches vorhanden und das Katasteramt hat wohl auch nichts.

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        #4
        Das brauchst du doch auch nicht. BGF wird berechnet nach den Außenmaßen des Gebäudes x Stockwerke. Zur Not gehst du außen an zwei Seiten am Gebäude lang und zählst die Schritte (ca. 1m pro Schritt). Dann rechnest du einfach Länge x Breite x Anzahl der Geschosse (ohne Dachboden) = BGF des Gebäudes, fertig. Als Baujahr gibst irgendwas im 18. Jahrhundert ein, spielt bei dem Alter ohne keine Rolle mehr. Eine Kernsanierung aber schon.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Falls es dir angenehmer ist, kannst du beim Hauptvordruck unter "Ergänzende Angaben" ja erläutern, dass dir keine Unterlagen zum Haus mehr zur Verfügung stehen und die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hast.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Ok. Wenn ich so vorgehe, gehe ich davon aus, dass ich bei der BGF für das Wohnhaus über 200 qm lande (da ja der Keller dann mit einfliesst). Das heißt, die BGF für das Wohnhaus ist etwas mehr als für das Lager. Damit ist der Wohnanteil dann mehr als 50%. Bin ich dann nicht wieder zurück bei einem Wohngrundstück? Denn laut ELSTER hat man nur dann ein Nichtwohngrundstück, wenn es zu überwiegenden Teilen nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Oder sehe ich das zu eng?

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              #7
              Damit ist der Wohnanteil dann mehr als 50%. Bin ich dann nicht wieder zurück bei einem Wohngrundstück?
              Nein, für die Grundstücksart zählen Wohn- und Nutzflächen, nicht Bruttogrundflächen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ok, danke.

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