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Bitte um Rat bei Validierungsfehler (Grundstücksgröße Reihenhaus)

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    Bitte um Rat bei Validierungsfehler (Grundstücksgröße Reihenhaus)

    An die Schwarmintelligenz des Forums,
    ich habe ein Problem bei der Grundsteuererklärung und wollte euch um Rat bitten. Ich bekomme auch den Validierungsfehler:

    "Die Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angabe"

    Ich bin Eigentümer eines von 8 Reihenhäuser auf einem WEG-Grundstück mit 1933m2 Fläche. Der Miteigentumsanteil beträgt 1/8. Die 8 Teilgrundflächen der Reihenhäuser sind nicht gleich groß. Mein Grundstück ist 180m2 groß. Nun bekomme ich natürlich die o.g. Fehlermeldung, da 1/8 von 1933m2 nicht 180m2, sonder 241m2 ist.

    Wie gehe ich in meinen Fall vor? Muss ich 241m2 eingeben, obwohl mein Grundstück nur 180m2 groß ist?

    Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße
    Marcel

    #2
    Muss ich 241m2 eingeben, obwohl mein Grundstück nur 180m2 groß ist?
    Ja, da bleibt dir nichts anderes übrig. Für die Grundsteuer ist der rechnerische m²-Anteil laut Grundbuch maßgeblich,

    nicht die tatsächliche Größe deines Grundstücks.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Tja, du hast du Pech, ein Nachbar Glück. Nun rächt sich, dass man seinerzeit die Anteile einfach durch 8 geteilt hat und nicht nach den tatsächlichen Flächen. Meistens profitieren in solchen Fällen der Endreihenhäuser.

      Aber: du profitierst eventuell dadurch, dass du bei einem Verkauf für den größeren Grundstücksanteil rein theoretisch auch einen höheren Verkaufspreis erzielen kannst - wenn der Makler das geschickt verpacht. ;-)
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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