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Fortbildung zum Industriemeister - Hilfe beim Ausfüllen

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    Fortbildung zum Industriemeister - Hilfe beim Ausfüllen

    Hallo zusammen,

    ich brauche Hilfe beim Ausfüllen meiner Steuererklärung für 2022.


    Ich mache eine Fortbildung in Teilzeit (bin Voll Berufstätig). Das ist meine erste Ausbildung/Studium. Es ist der Industriemeister Pharmazie.


    - Soweit ich das Verstanden habe, trage ich das Bafög nicht ein. Das Darlehen der KfW Bank aber schon. Stimmt das? Was genau, trage ich wo ein?

    - Wo trage ich die Arbeitsmaterialien ein? (Laptop, Bücher etc)

    - Kann ich die Prüfungsgebühr absetzen? Wenn ja, wo?

    - Kann ich noch etwas absetzen?


    Vielen Lieben Dank im Vorraus

    LG DanDow

    #2
    Arbeitsmaterial und Prüfungsgebühr fallen in der Anlage N in die Rubrik "Fortbildungskosten".
    Was du noch absetzen kannst, verrät dir der steuerliche berater deines Vertrauens - Steuerberatung ist hier nicht erlaubt. Aber mal doof gefragt, welche Aufwendungen sind dir durch die Fortbildung denn noch entstanden :-)

    Bafög und Studienkredit haben in der Steuererklärung nichts verloren, diese mindern aber ggf. die Werbungskosten. Mich wundert allerdings, dass du da überhaupt etwas bekommst, wenn du noch vollzeit arbeiten gehst.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Hallo Beamtenschweiß,

      erstmal vielen Lieben Dank für deine Antwort


      Aber mal doof gefragt, welche Aufwendungen sind dir durch die Fortbildung denn noch entstanden :-)
      Ich hatte da zB an die Fahrtkosten gedacht, für meine Lerngruppe.

      Bafög und Studienkredit haben in der Steuererklärung nichts verloren, diese mindern aber ggf. die Werbungskosten
      .
      Ich habe irgendwo gelesen, das man die Zinsen oder so von dem KFW Kredit angeben kann. Kann aber auch falsch sein.


      Mich wundert allerdings, dass du da überhaupt etwas bekommst, wenn du noch vollzeit arbeiten gehst.
      Ich hätte das genauer schreiben sollen, sorry. Es ist das Aufstiegsbafög. Also nur die Kosten für die Fortbildung.

      lg

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        #4
        - Fahrtkosten ist doch schon mal eine Ansage. Stichwort: Reisekosten

        - Aufstiegsbafög: Da es sich um eine Zweckgebundene Förderung handelt, gehört diese in die Steuererklärung und mindert deine Werbungskosten.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,

          hab nochmal ein paar Fragen zu meinem "alten" Thema.

          - Die Kosten für meinen Industriemeisterkurs (und Fachliteratur etc) soll ich ja bei Fortbildung eintragen. Jetzt habe ich aber den Punkt ´"Berufsausbildungskosten" gefunden. Da steht halt bei der ersten Ausbildung ist das da einzugeben. Wo genau gebe ich das denn jetzt ein? Ich habe bisher keine Ausbildung oder Studium gemacht. Nach dem Fachabi bin ich direkt Arbeiten gegangen.

          - Wird der Laptop unter Fortbildung (bzw Berufsausbildung, siehe Frage1) eingetragen oder unter Arbeitsmittel?

          Vielen Dank im Vorraus

          Mit freundlichen Grüßen
          DanDow

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            #6
            Leistungen nach dem BAföG sind m. E. steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG und mindern auch nicht die Ausbildungskosten, da sie der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen. Leistungen auf Darlehensbasis haben in der Steuererklärungen auch nichts zu suchen, allenfalls der Zinsanteil könnte relevant sein. Wenn es die erste Ausbildung ist dann handelt es sich nicht um Werbungskosten sondern um Ausbildungskosten. Letztere sind in der Anlage Sonderausgaben einzutragen und im Rahmen von Höchstbeträgen abzugsfähig. Ausbildungskosten könenn die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle, zu selbstorganisierten Lerngruppen, Studiengebühren, Literatur etc. sein.

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              #7
              Auch wenn du bei deinem Titel den Begriff Fortbildung verwendet hast, kann es sich um eine Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf handeln.

              Wir wissen ja nicht, wo du jetzt tätig bist und ob es da einen Zusammenhang mit dem angestrebten Industriemeister Pharmazie gibt.

              Wir wissen auch nicht, ob den Bafög ein Aufstiegs-Bafög ist. Insoweit sind alle Antworten hier mit Unsicherheiten behaftet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke für die schnellen Antworten

                Ja, es gibt einen Zusammenhang mit dem Industriemeister. Sollte ich bestehen, kann ich als Meister bei meinem Arbeitgeber tätig werden.
                Ich mache den Industriemeister Pharmazie neben der Arbeit. Ich arbeite im Pharmabereich. Beziehe daher das Aufstiegsbafög.

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                  #9
                  Ich mache den Industriemeister Pharmazie neben der Arbeit. Ich arbeite im Pharmabereich. Beziehe daher das Aufstiegsbafög.
                  Dann spricht alles für Fortbildung und damit für Werbungskosten. Das heißt aber auch, dass die Bafög-Leistungen die Werbungskosten

                  mindern können, falls das Bafög nicht als Hilfe zum Lebensunterhalt gedacht ist, sondern zur Deckung der Kosten der Fortbildung.

                  Das musst du selbst beurteilen, wir können und dürfen hier keine Hilfe in Steuersachen leisten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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