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Doppelhaushälfte mit 2 Wohnungen

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    Doppelhaushälfte mit 2 Wohnungen

    Guten Morgen, ich bräuchte Hilfe beim Ausfüllen. Das Grundstück, auf dem die Doppelhaushälften stehen hat eine Flurnummer, jedem Eigentümer gehören 10/20. Meine DHH hat 2 getrennte Wohnungen: Wohnung 1: EG mit Kelleranteil - Wohnung 2: OG/DG mit Kelleranteil. Wie gebe ich das richtig ein? Vielen Dank im Voraus! Herzliche Grüße!

    #2
    Es sieht so aus, als wären das Eigentumswohungen. Dann ist deine Grundstücksart Eigentumswohnung und entsprechend anzugeben. Vielleicht hast du sogar zwei davon? Wie wurde das bisher bewertet?

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ich habe bei der Gemeinde nachgefragt, weil ich nur einen Grundsteuerbescheid bekomme. Es wurde bestätigt, dass nur ein Grundsteuerbescheid für das Grundstück verschickt wird.

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        #4
        Wenn das Bundesland bekanntgegeben würde, wäre das nicht schlecht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wenn es nur ein Grundsteuerbescheid gibt für das gesamte Grundstück, auf dem das Doppelhaus steht, dann sind im Grundbuch des Doppelhauses auch mehrere Eigentümer (mind. 2) eingetragen? Wenn ja: falls ihr nicht verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartner seid, dann seid ihr entweder eine Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft. Und wenn weiter da mehr als 2 Wohnungen im sog. Doppelhaus existieren, dann ist es eigentlich ein Mehrfamilienhaus. Fragen über Fragen, die geklärt werden müssen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Bitte genau lesen, das spricht alles für Wohnungseigentum:

            Das Grundstück, auf dem die Doppelhaushälften stehen hat eine Flurnummer, jedem Eigentümer gehören 10/20
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bitte genau lesen, das spricht alles für Wohnungseigentum.
              Normalerweise bin ich bei dir, aber nicht wenn nur ein Bescheid für das Grundstück verschickt wird. Dann müssten schon zwei Bescheide (für jeden Wohnungseigentümer einen) erstellt werden, oder? Es kann natürlich sein, dass die Gemeinde hier eine fehlerhafte Auskunft gegeben hat, möglich! Also im Grundbuchauszug genau nachlesen oder einfach beim Finanzamt nachfragen.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Die/der TE schreibt:

                weil ich nur einen Grundsteuerbescheid bekomme.
                und nicht: weil nur ich einen Grundsteuerbescheid bekomme.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Im 2. Satz des Beitrages steht aber auch:

                  Zitat von Lilalu Beitrag anzeigen
                  Es wurde bestätigt, dass nur ein Grundsteuerbescheid für das Grundstück verschickt wird.
                  Das wiederum lässt auf eine gemeinsame Erklärung schließen. Aber das soll die/der TN mal schön selber klären, ok? Für mich ist das Thema soweit erst einmal beendet.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Es ging hier um den einen Bescheid für die beiden Wohnungen des Fragestellers

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