Hallo zusammen,
folgende Konstallation:
2 Besitzer, Mutter 2/3 und Tochter1/3,
1 Gebäude, 2 Wohnungen, 1 Ladenlokal
Die Mutter hat 2 Aktenzeichen bekommen, eins für die Wohnung, eins für den Laden, die Tochter hat ein Aktenzeichen.
Werden die Wohungen, die ja ein eigenes Aktenzeichen haben, als Wohnung berechnet oder müssen diese als gemischt genutztes Grundstück angegeben werden?
folgende Konstallation:
2 Besitzer, Mutter 2/3 und Tochter1/3,
1 Gebäude, 2 Wohnungen, 1 Ladenlokal
Die Mutter hat 2 Aktenzeichen bekommen, eins für die Wohnung, eins für den Laden, die Tochter hat ein Aktenzeichen.
Werden die Wohungen, die ja ein eigenes Aktenzeichen haben, als Wohnung berechnet oder müssen diese als gemischt genutztes Grundstück angegeben werden?
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