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Grundsteuerfestsetzung für geerbtes Haus

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    Grundsteuerfestsetzung für geerbtes Haus

    Hallo zusammen,

    ich muss noch für ein geerbtes Haus die Grundsteuer fertig machen.

    Eigentlich ist mir das meiste klar, weil ich schon mal so ein Formular für jemanden ausgefüllt habe (das war aber eine kleine Eigentumswohnung).

    Bei dem Haus ist mir das eigentlich auch klar. Nur ist es so, dass das Haus vor 20 Jahren als Pizzeria (Erdgeschoss) und Wohnung (Obergeschoss) benutzt wurde.
    Das war auch der Plan für die Zukunft.

    Gewerbe war dennoch auf diese Adresse angemeldet (für Handwerksarbeiten).

    Ich frag mich jetzt nur was ich bei "Angaben zur Grundstücksart" angeben soll?
    Ist es ein Einfamilienhaus? Das kann es theoretisch sein.
    Oder ist es ein "gemischt genutztes Grundstück"?

    Wovon hängt das ab? In Zukunft wird es ein Einfamilienhaus sein. Aber das spielt ja für die Festsetzung keine Rolle.

    Vielleicht hat jemand eine Idee.

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Definiert werden die Grundstücksarten in § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke dafür. Das stand glaub ich fast genau so in Elster.
      Aber meine Frage ist ja, woran geprüft wird, was vorliegt.

      In meinen Augen gibt es ja nur zwei Möglichkeiten:
      (2) Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

      8) Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind.

      Wann dient ein Grundstück teils betrieblichen Zwecken?
      Wenn ein Gewerbe angemeldet ist/war?
      Einfach, wenn ich sage, dass das so ist?
      Wenn tatsächlich etwas verkauft wird?

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