Guten Tag zusammen, ich benötige Hilfe bei der Registrierung meines Gartengrundstückes zur Grundsteuerreform Hessen. Ich erhalte die Fehlermeldung, dass mein Aktenzeichen nicht zu der wirtschaftlichen Einheit, wie angegeben (unbebautes Grundstück) passt. Die Anlage Grundstück wurde ausgefüllt. Die Mitarbeiter des Finanzamtes haben mir leider nicht helfen können, aber das Aktenzeichen bestätigt.
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Grundsteuer Hessen: Aktenzeichen
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In der Ausfüllhilfe für Hessen steht zum Thema Gartenhaus:
Falls Sie ein Gartenhausauf Ihrem Grundstück besitzen, können Sie anhand der folgenden Kriterien prüfen, ob es in der Erklärung als Gebäude aufgeführt werden muss oder nicht:
1. Dient das Gartenhaus einem Wohngebäude, zum Beispiel als Lagerort für die Gartengeräte der Bewohner des Einfamilienhauses?
2. Und: Beträgt die Gesamtfläche des Gartenhauses weniger als 30m2?
Dann bleibt das Gartenhaus außer Ansatz und muss nicht erklärt werden. Wenn das Gartenhaus eine Gesamtfläche vonmehr als 30 m2 hat, ist es als Gebäude mit seiner Gesamtfläche als Wohnfläche aufzunehmen.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Hallo,
in Hessen sind die Aktenzeichen zur Grundsteuer codiert:
Ein Aktenzeichen der Form
xx xxx 7 xxxxx xxxx x
gehört immer zu "Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen".
Bei einer wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens steht im Aktenzeichen an der sechsten Stelle niemals der Wert 7.
Nach der Fehlermeldung und deinen bisherigen Aussagen gehe ich davon aus,
dass ein Aktenzeichen für Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen vorliegt (also im Format xx xxx 7 xxxxx xxxx x).
Dazu muss als "Art der wirtschaftlichen Einheit" dann auch "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ausgewählt werden.
Entsprechend muss anstelle der Anlage Grundstück (HGrSt 2) dann die Anlage Land- und Forstwirtschaft (HGrSt 3) verwendet werden.
Viele Grüße
Sepp
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Vielen Dank für Eure Antworten. @Sepp: ich habe versucht, das Gartengrundstück, auf dem auch keine Gartenhütte steht - als Land- und Forstwirtschaftliches Vermögen mit der entsprechenden Anlage anzulegen. Hier ergibt sich das Problem, dass ich keine Früchte aus dem Grundstück ziehe, welche ich aber angeben muss. Eine Mitarbeiterin des Finanzamtes teilte mir mit, dass ich das Grundstück so auch nicht anlegen kann. Hatte aber keine Antwort auf meine Frage.
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Du musst doch neben den Angaben zur Gemeinde und dem Flurstück selbst erstmal nur
die Nutzungsart und die Fläche der Nutzung zwingend angeben. Der Rest hängt von der Nutzungsart ab.
Für die richtige Angabe der Nutzung hier mal die Tipps aus Hessen zur Grundsteuer A:
https://finanzamt.hessen.de/grundste...er-a-in-hessen
Interessant dürfte insbesondere der Abschnitt "Gärten" sein.
Viele Grüße
Sepp
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