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Grundsteuer NW2 -gemischte Nutzung- Kellerräume

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    Grundsteuer NW2 -gemischte Nutzung- Kellerräume

    Guten Tag,

    ich habe Probleme bei oben genannten Thema. Ich habe ein Einfamilienhaus indem ich und meine Familie leben. Gleichzeitig habe ich hier mein Gewerbe gemeldet.

    Die Wohnfläche des Hauses beträgt ca.120qm. Davon nutze ich ein Zimmer als Büro (12qm). Hier wäre ich ja erst einmal deutlich unter der 20%.

    Allerdings nutze ich die gesamten Kellerräume (rund 50qm) als Lagerraum für mein Gewerbe. Damit (also Büro + Lager) wäre ich über den 20% gewerblicher Nutzung und ich würde in die Kategorie "gemischte Grundstücke" fallen.

    Allerdings steht überall, "Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume Grundflächen nicht besteuert:
    • Kellerräume."


    Muss ich bei der Grundsteuererklärung nun "Wohngrundstück" oder "gemischt genutztes Grundstück" angeben?

    Im Moment ist der Keller Nutzraum....aber wenn ich hier mal ausziehe und das Haus verkaufe hat es halt 120qm Wohnfläche und nicht 170 qm (Wertermittlung).

    Vielen Dank!

    Grüße

    Nachtrag: Viele Quellen sagen 20 - 80% gewerbliche Nutzung = gemischt

    Jetzt habe ich noch eine Quelle gefunden die 50% angibt:

    "Die Mitbenutzung zu Nichtwohnzwecken, insbesondere zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken, zu weniger als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, ist für die Einordnung als Einfamilienhaus unschädlich, wenn die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. "
    Zuletzt geändert von Meppi; 17.01.2023, 11:00.

    #2
    50% von 170 m² Wohn- und Nutzfläche sind 85 m², auch 62 m² sind weniger als 50%.

    Bitte immer das Bundesland angeben ! Was NW2 sein soll, weiß ich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sorry, mein Fehler. Ich komme aus Thüringen.

      Nach dieser 50% Regelung läge ich darunter und würde "Einfamilienhaus" wählen.

      Aber...die Definition von gemischt genutzten Grundstücken: "Gemischt genutzte Grundstücke dienen gemessen an der Wohn- und Nutzfläche zu mindestens 20 Prozent betrieblichen Zwecken"...das trifft ja ebenfalls zu.

      Was trifft auf mich zu? "Einfamiliehaus" oder "gemischt genutztes Grundstück"?

      Der Charakter von außen ist ein reines Einfamilienhaus.

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        #4
        Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen
        und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, ... sind


        https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja das ist ja genau mein Problem. Ich passe irgendwie in beide Einordnungen.

          "Einfamilienhäuser "...."zu weniger als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, ist für die Einordnung als Einfamilienhaus unschädlich, wenn die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird"....passt, ich könnte also scheinbar Einfamilienhaus auswählen.

          "Gemischt genutzte Grundstücke" sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen
          und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser...passt auch.

          Meine Gedanken (bin Laie, kann also total falsch sein). Hätte ich auf dem Grundstück noch eine Lagerhalle, ein Ladengeschäft etc. wäre es eindeutig ein gemischt genutztes Grundstück. Aber so ist es von der Art ein Einfamilienhaus. Nur weil ich im Keller auf 50qm Lagerregale stehen habe, erhöht sich nicht die Wohnfläche und steigt auch nicht der Wert des Hauses. Wenn ich ausziehe, ist es wieder ein normaler Kellerraum, der für die Grundsteuer nicht relevant ist.

          Bei den vom zuständigen FA angegebenen Hotlines bei Fragen erreiche ich seit Tagen niemanden, der mir diese Frage beantworten kann.

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            #6
            Ich passe irgendwie in beide Einordnungen.
            Nein, die Grundstücksart Einfamilienhaus hat Vorrang.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ist das safe? Wäre mir recht, da einfacher. Mag aber nichts falsch machen.


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                #8
                Ist das safe?
                Du kannst doch lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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