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Grundsteuer BW - Eigentumsverhältnisse bei Doppelhaus mit Anteil an Zufahrt

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    Grundsteuer BW - Eigentumsverhältnisse bei Doppelhaus mit Anteil an Zufahrt

    Hallo,

    bei der Grundsteuererklärung bin ich an GW1/Zeile 32 (Eigentumsverhältnisse) hängen geblieben, und hoffe dass mir Jemand hier helfen kann.


    Die Situation ist wie folgt:
    Mein Bruder und Ich teilen uns ein Grundstück und besitzen darauf je eine Doppelhaushälfte (Flurstück A). Zusätzlich haben wir noch einen Anteil von je 1/8 einer kurzen Zufahrtsstraße (Flurstück B). Bei Flurstück A habe ich also Zähler 1 und Nenner 2 eingetragen, und bei Flurstück B entsprechend Zähler 1 und Nenner 8.


    Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Eigentumsverhältnisse, und den aus meiner Sicht etwas irreführenden Hilfetext.
    Ursprünglich wollte ich Bruchteilsgemeinschaft eintragen, aber dann habe ich folgenden Hinweis im Hilfetext gesehen:

    Bei Wohnungs- oder Teileigentum wählen Sie bitte ebenfalls Alleineigentum.
    Also ist es doch keine Bruchteilsgemeinschaft, sondern Alleineigentum?
    Und bei Zeile 51 müsste ich dann Zähler 1 und Nenner 1 eintragen, da sich das auf die "Wirtschaftliche Einheit" bezieht und nicht auf das Flurstück selbst?



    Viele Grüße,
    Felix

    #2
    Ist das Wohnungseigentum oder nicht ? Bei Wohnungseigentum muss jeder von euch seine eigene Erklärung einreichen.

    In Zeile 51 wäre dann Zähler 1 und Nenner 1 zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich hatte zunächst vermutet, dass eine Doppelhaushälfte anders behandelt wird als eine Eigentumswohnung.
      Inzwischen habe ich aber die alten Unterlagen gefunden, inklusive des Vertrags "über die Begründung von Wohnungseigentum nach §3 Wohnungseigentumsgesetz".

      Damit ist die Situation dann wohl doch ziemlich eindeutig.


      Vielen Dank für den Hinweis

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        #4
        Damit ist die Situation dann wohl doch ziemlich eindeutig.
        Nicht nur ziemlich ! Doppelhaushälften sind relativ häufig Wohnungseigentum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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