Hallo,
bei der Grundsteuererklärung bin ich an GW1/Zeile 32 (Eigentumsverhältnisse) hängen geblieben, und hoffe dass mir Jemand hier helfen kann.
Die Situation ist wie folgt:
Mein Bruder und Ich teilen uns ein Grundstück und besitzen darauf je eine Doppelhaushälfte (Flurstück A). Zusätzlich haben wir noch einen Anteil von je 1/8 einer kurzen Zufahrtsstraße (Flurstück B). Bei Flurstück A habe ich also Zähler 1 und Nenner 2 eingetragen, und bei Flurstück B entsprechend Zähler 1 und Nenner 8.
Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Eigentumsverhältnisse, und den aus meiner Sicht etwas irreführenden Hilfetext.
Ursprünglich wollte ich Bruchteilsgemeinschaft eintragen, aber dann habe ich folgenden Hinweis im Hilfetext gesehen:
Also ist es doch keine Bruchteilsgemeinschaft, sondern Alleineigentum?
Und bei Zeile 51 müsste ich dann Zähler 1 und Nenner 1 eintragen, da sich das auf die "Wirtschaftliche Einheit" bezieht und nicht auf das Flurstück selbst?
Viele Grüße,
Felix
bei der Grundsteuererklärung bin ich an GW1/Zeile 32 (Eigentumsverhältnisse) hängen geblieben, und hoffe dass mir Jemand hier helfen kann.
Die Situation ist wie folgt:
Mein Bruder und Ich teilen uns ein Grundstück und besitzen darauf je eine Doppelhaushälfte (Flurstück A). Zusätzlich haben wir noch einen Anteil von je 1/8 einer kurzen Zufahrtsstraße (Flurstück B). Bei Flurstück A habe ich also Zähler 1 und Nenner 2 eingetragen, und bei Flurstück B entsprechend Zähler 1 und Nenner 8.
Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Eigentumsverhältnisse, und den aus meiner Sicht etwas irreführenden Hilfetext.
Ursprünglich wollte ich Bruchteilsgemeinschaft eintragen, aber dann habe ich folgenden Hinweis im Hilfetext gesehen:
Bei Wohnungs- oder Teileigentum wählen Sie bitte ebenfalls Alleineigentum.
Und bei Zeile 51 müsste ich dann Zähler 1 und Nenner 1 eintragen, da sich das auf die "Wirtschaftliche Einheit" bezieht und nicht auf das Flurstück selbst?
Viele Grüße,
Felix
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