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ausgewiesenes unbebautes Land in Anlage Land- und Forstwirtschaft uebernehmbar?

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    ausgewiesenes unbebautes Land in Anlage Land- und Forstwirtschaft uebernehmbar?

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu meinem 958qm groszen Grundstueck.

    Wir wohnen auf dem benachbarten Grundstueck
    und auf dem Grundstueck steht nur ein Carport,
    ein Gewaechshaus und ein Geraeteschuppen (unter 30qm)

    Wir haben dazu einen aktuellen Grundsteuerbescheid auf dem dieses Land als unbebautes Grundstueck ausgewiesen ist
    und eine sehr schmale Grundsteuer von unter 50 Euro im Jahr.


    Sollte ich nun "versuchen" dieses Land in die Anlage GW3 "Land- und Forstwirtschaft" zu uebernehmen und dafuer die Nutzung wie folgt
    geltend zu machen?

    //mir ist klar, dass das FINANZAMT die "Kategorie" unbebautes Land" vorgibt - kann man eventuell das FA dazu befragen?

    Pkt 5 Gemuesebau - Freiland zu 200qm
    Pkt 13 Dauerkleingartenland zu 600qm
    Pkt 7 Zierpflanzen zu 158qm

    ... oder ist das ein illusorischer Ansatz und ich "bin besser dran" mit der AnlageGW 2 und der Angabe als unbebautes Land?

    Wie schon einmal geschrieben, ich komme aus dem Design- und Mechatronik-Bereich und bin steuerrechtlich ein absoluter Laie, belese mich aber gern;
    entschuldigt als bitte vorab wenn ihr Steuerfachleute hier wegen meines Ansatzes die Haende ueber dem Kopf zusammenschlagt.

    Freundliche Gruesze in den Abend!


    Zuletzt geändert von paintinx; 17.01.2023, 16:44.

    #2
    .. oder ist das ein illusorischer Ansatz und ich "bin besser dran" mit der AnlageGW 2 und der Angabe als unbebautes Land?
    Wenn das Grundstück rechtlich bebaubar ist oder in den nächsten 7 Jahren bebaubar wird, ist das ein illusorischer Ansatz.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke fuer deine erhellenden Auskuenfte ... Gruesze dazu!

      Kommentar

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