Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Flurstück mit landwirtschaftlicher Nutzung - Aufteilung nach Nutzungsart

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Flurstück mit landwirtschaftlicher Nutzung - Aufteilung nach Nutzungsart

    Hallo zusammen,

    ein landwirtschaftlich genutztes Flurstück mit einer amtlichen Fläche von 28.000 m² kann durch einen 200 m² großen Knick (Hecke auf einem Wall) nicht komplett landwirtschaftlich genutzt werden. Ist es in diesem Fall richtig bei der Art der Nutzung 27.800 m² der landwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen und 200 m² als Unland zu deklarieren? Zu dieser Frage konnte ich bis jetzt noch keinerlei Info finden und würde mich sehr über einen Hinweis freuen.


    #2
    Ist es in diesem Fall richtig bei der Art der Nutzung 27.800 m² der landwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen und 200 m² als Unland zu deklarieren?
    Du kannst es jedenfalls so probieren. Was sagt denn das Liegenschaftskataster zu den 200 m² ? Bei mir stand da unkultivierte Fläche. Ich habe

    die dann bei den Nutzungen ganz weggelassen, weil ich nicht beurteilen konnte, ob es Unland oder Geringstland ist. Damit soll sich das Finanzamt befassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich konnte dazu auch nichts finden und auch der Steuerchatbot kennt leider keine Knicks. Ich habe es deswegen bei mir unter GW1 Teilseite 6 als "Ergänzende Anmerkung" eingetragen, damit sich das Finanzamt mit dieser Thematik auseinandersetzt. Ich sehe nämlich auch nicht ein, warum ich für eine behördlich angeordnete Naturschutzmaßnahme mit einer Grundsteuer belastet werden soll. Das mögliche Argument, ich hätte ja auch einen Ertrag durch die Knickpflege, halte ich für völlig daneben, denn ich habe ja gerade mit der Knickpflege einen nicht unerheblichen Aufwand pro Jahr, aber spätestens alle 10 Jahre. Ich bin mal gespannt auf die offizielle Antwort/Stellungnahme des Finanzamtes. Es ist bedauerlich, dass unsere Landesregierung dazu im Landesportal S-H auf diese Besonderheit unseres Landes keine Hinweise gibt. Schau mer mal, wie die Bayern sagen. ;-)
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

      Lädt...
      X