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GStE NRW - 2 Flurstücke. Eines bebaut, eines unbebaut (Rohbauland) keine Zuordn mögl.

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    GStE NRW - 2 Flurstücke. Eines bebaut, eines unbebaut (Rohbauland) keine Zuordn mögl.

    Grundsteuererklärung NRW - 2 Flurstücke. Eines bebaut, eines unbebaut keine Einzelbetrachtung möglich:

    Situation:
    1 Flurstück ist bebaut, das andere Flurtück ist unbebaut (Hinterland) und kann nicht erschlosssen werden (keine Zuwegung); laut Elster Erklärung ist dieses Grundstück ein Rohbauland
    Problem:
    bei der Eingabe in der Anlage GW2 lässt sich die Zuordnung Rohbauland nicht einzeln für das zutreffende Flurstück anwählen. Wird es angewählt zählt die Auswahl immer für beide Flurstücke, d.h. es gibt einen Konflikt und Elster gibt eine Fehlermeldung raus (bebautes Flurstück vs Rohbauland --> passt nicht).

    Wie sieht die Lösung hierfür aus?

    Vielen Dank für eine fundierte Antwort.

    #2
    Man braucht 2 Aktenzeichen, um das getrennt erklären zu können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich hatte bei mir fast den gleichen Fall und bin wie folgt vorgegangen:

      In GW1 Teilseite 6 habe ich folgende ergänzende Anmerkung eingetragen (Haken nicht vergessen!): "Das Grundstück Flur 6 Flurstück 104 ist unbebaut, davon sind lt. Grünordnerischer Stellungnahme der Gemeinde rund 500 qm als Ausgleichsfläche mit Obstbäumen und einem Grünstreifen bepflanzt worden. Meines Erachtens müsste hier ein anderer Bodenrichtwert gelten, darum von mir auch als zweite Fläche angegeben. Eine Bebauung des Flurstücks 104 ist aufgrund des sehr ungünstigen Baufensters meines Erachtens nicht sinnvoll. Eigentlich müsste ich zwei Erklärungen abgeben, da das Flurstück 104 ja unbebaut ist und somit eigentlich Rohbauland darstellt. Auf der Teilseite 4 zum GW2 habe ich deswegen beim abweichendem Entwicklungszustand 'keine Angabe' angegeben."

      Die unterstrichenden Passagen sind Eigenschaften unseres Grundstücks, ich habe sie aber beispielhaft zur Kenntnis mit aufgeführt. Aufgrund dieser Eintragung wird meine Erklärung ohnehin ausgesteuert und einem Sachbearbeiter zugeordnet, der sich expliziert mit dem Thema beschäftigen muss. Ich rechne damit, dass in den nächsten Wochen mal Nachfragen kommen. Ansonsten hätte ich ja genug Argumente für einen Einspruch.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Man braucht 2 Aktenzeichen, um das getrennt erklären zu können.
        D.h. das Finanzamt muss ein zusätzliches Aktenzeichen generieren? Aber warum machen die das nicht, habe schon unzählige Male mit denen telefoniert (nicht mit der Supporthotline, sondern wirklich mit FA-Mitarbeitern), die sollten es doch dann wissen.??!!

        Kommentar


          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Ich hatte bei mir fast den gleichen Fall und bin wie folgt vorgegangen:

          In GW1 Teilseite 6 habe ich folgende ergänzende Anmerkung eingetragen (Haken nicht vergessen!): "Das Grundstück Flur 6 Flurstück 104 ist unbebaut, davon sind lt. Grünordnerischer Stellungnahme der Gemeinde rund 500 qm als Ausgleichsfläche mit Obstbäumen und einem Grünstreifen bepflanzt worden. Meines Erachtens müsste hier ein anderer Bodenrichtwert gelten, darum von mir auch als zweite Fläche angegeben. Eine Bebauung des Flurstücks 104 ist aufgrund des sehr ungünstigen Baufensters meines Erachtens nicht sinnvoll. Eigentlich müsste ich zwei Erklärungen abgeben, da das Flurstück 104 ja unbebaut ist und somit eigentlich Rohbauland darstellt. Auf der Teilseite 4 zum GW2 habe ich deswegen beim abweichendem Entwicklungszustand 'keine Angabe' angegeben."

          Die unterstrichenden Passagen sind Eigenschaften unseres Grundstücks, ich habe sie aber beispielhaft zur Kenntnis mit aufgeführt. Aufgrund dieser Eintragung wird meine Erklärung ohnehin ausgesteuert und einem Sachbearbeiter zugeordnet, der sich expliziert mit dem Thema beschäftigen muss. Ich rechne damit, dass in den nächsten Wochen mal Nachfragen kommen. Ansonsten hätte ich ja genug Argumente für einen Einspruch.
          Danke für deine Info... unser Rechtsbeistand sagte auch schon Einspruch einlegen... er ging so gar noch weiter... bei allen Bescheiden, egal was Einspruch einlegen :-)

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